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Visum zum Nachzug von Kindern (minderjährige Kinder)

20.08.2024 - Artikel

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zu einem Langzeitaufenthalt in Deutschland, die diese Hinweise ergänzen.

Um einen Termin zur Beantragung des Visums zu erhalten, müssen Sie sich auf der

Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und als Aufenthaltszweck „Familiennachzug“ angeben.

Die Antragsannahme erfolgt in der

Visastelle der Deutschen Botschaft in Nairobi

113, Riverside Drive

P.O. Box 30180

Fax: +254 (0)20 4262 129

Mail: visainfo@nair.diplo.de

Diese und alle andere Merkblätter der Botschaft und Antragsformulare sind kostenfrei.

Alle Antragsunterlagen sind, sofern nicht anders angegeben, im Original mit 2 Kopien einzureichen, so dass zwei Sätze identischer Antragsunterlagen vorliegen.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.

Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.

Wichtig: Weitere Unterlagen können im Verfahren nachgefordert werden, insbesondere kann auch eine kostenpflichtige Überprüfung der Urkunden erforderlich werden. Die Botschaft muss vor Entscheidung über den Antrag zwingend die Stellungnahme der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einholen. Mit Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Monaten, im Einzelfall auch deutlich länger, muss daher gerechnet werden. Eine Rückerstattung der Gebühren im Ablehnungsfall ist ausgeschlossen.

Die Aufstellung der erforderlichen Unterlagen folgt unten.


Lfd. Nr.
Dokument
Hinweise
Vorliegend bei Antragstellung?
1.Reisepass mit 2 Kopien der Lichtbildseite
Der Pass muss mindestens 3 Monate länger gültig sein als die Gültigkeitsdauer des Visums. Sind Sie Ausländer:in, der/die in Kenia, Burundi oder Eritrea wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.

2.2 Antragsformulare
Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie hier.

3.2 Passfotos
Die Fotos müssen aktuell, biometrisch und identisch sein.

4.2 Kopien des Reisepasses des/ der Sorgeberechtigten, zu dem/der der Umzug stattfinden soll
Ist der/die Sorgeberechtigte nicht deutsche:r Staatsangehörige:r: 2 Kopien des aktuellen Aufenthaltstitels für Deutschland. Ist der/die Sorgeberechtigte deutscher Staatsangehörige:r, können auch 2 Kopien des Personalausweises vorgelegt werden.

5.Heiratsurkunde der Eltern oder Scheidungsurteil der Ehe der Eltern
Für den Fall, dass ein außerhalb einer Ehe geborenes Kind zu seinem Vater nachzieht: Nachweis einer rechtswirksamen Vaterschaftsanerkennung.

6.Sorgerechtsnachweise

Zieht das Kind nicht mit beiden Sorgeberechtigten nach Deutschland:

entweder Gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss, der dem in Deutschland lebenden Elternteil das alleinige Sorgerecht zuspricht

oder: Ausführliche Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten, abgegeben vor der Botschaft (siehe auch Nr. 7)

Aus der Erklärung muss hervorgehen:
  • Die genaue Bezeichnung des Sorgeberechtigten und des Kindes (Vorname, Name, Geburtsdatum)
  • Dass der im Heimatland bleibende Sorgeberechtigte dem Visumantrag und der Übersiedlung des Kindes nach Deutschland zustimmt

oder: Sterbeurkunde des anderen Sorgeberechtigten


7.Einverständniserklärungsformular
Der in Kenia, Burundi oder auf den Seychellen verbleibende sorgeberechtigte Elternteil muss bei persönlicher Vorsprache an der Botschaft das Einverständniserklärungsformular ausfüllen. Dies ist gebührenfrei.

8.Geburtsurkunde des/der Antragstellenden


9.Meldebescheinigung des Elternteils in Deutschland
Darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Ist noch kein Wohnort in Deutschland vorhanden: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder ähnliches mit der zukünftigen Wohnadresse.

10.Nachweis über Deutschkenntnisse auf Level C1 des europäischen Referenzrahmens oder sonstige Nachweise, dass das Kind sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügen kann.

Nur erforderlich für Minderjährige ab 16 Jahren!

Dies ist nicht nötig, wenn das Kind mit beiden Sorgeberechtigten gemeinsam umzieht, ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder EU-Bürger:in ist oder ein Elternteil einen der in § 32 Abs. 2 S. 2 AufenthG genannten Aufenthaltstitel besitzt.

Der Nachweis muss durch ein ALTE-zertifiziertes Sprachzertifikat erfolgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „InfoDeutschkenntnisse“.

11.Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Krankenversicherung“.

12.Visumgebühr
in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling in bar oder per Kreditkarte.


Haftungsausschluss:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

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