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Staatsangehörigkeitsrecht
Unter welchen Voraussetzungen erwirbt mein Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?
Ihr Kind erwirbt nicht automatisch durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
- Sie (beide deutschen Elternteile) nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden,
- Ihr Kind im Ausland geboren wird,
- Sie (beide deutschen Elternteile) zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und
- Ihr Kind automatisch durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.
Was muss ich tun, damit mein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt?
Sie müssen innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (Geburtsanzeige) beim zuständigen deutschen Standesamt stellen. Diese Frist ist auch gewahrt, wenn der Antrag innerhalb dieser Jahresfrist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeht. Der Antrag kann auch von einem Elternteil allein gestellt werden.
Informationen zur Geburtsanzeige finden Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass ein deutsches Ausweisdokument für Ihr Kind erst ausgestellt werden kann, wenn ein vollständiger Antrag auf Beurkundung der Geburt vorliegt.
Easier path to German citizenship for descendants of victims of Nazi persecution Easier path to German citizenship PDF / 253 KB