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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

Artikel

Verkehrsunfall

Grundsätzlich müssen bei einem Verkehrsunfall in Kenia ähnliche Regeln wie in Deutschland beachtet werden. In jedem Fall sollte immer die kenianische Polizei als erstes benachrichtigt werden, um ein Unfallprotokoll zu erstellen.

Raub, Überfall, Passverlust

Raub: die zuständige Behörde für jeden Raub und Überfall in Kenia ist die kenianische Polizei. Jeder Raub und Überfall sollte grundsätzlich der kenianischen Polizei gemeldet werden. Anzeigeerstattung kann nur bei der kenianischen Polizei erfolgen. Die Botschaft Nairobi ist nicht befugt, polizeiliche Protokolle auszustellen, unterstützt Sie aber bei der Erlangung von Rechtsberatung.

Überfall mit Gewalt: auch hier sollte jeder Vorfall zuerst der kenianischen Polizei gemeldet werden. Die Botschaft Nairobi unterstützt Sie aber bei der Erlangung von ärztlichem Beistand und Rechtsberatung.

Passverlust: die Botschaft Nairobi kann Ihnen bei abhanden gekommenen Reisedokumenten (Reisepass), unter Vorlage eines kenianischen Polizeiprotokolls, einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“ ausstellen. Dieser Ausweis ist nur für die Heimreise gültig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausreise mit temporären Ersatzdokumenten: grundsätzlich ist eine Ausreise aus Kenia mit Ersatzdokumenten nur möglich, wenn auch ein Ersatzvisum bei den kenianischen Behörden beantragt wurde. Das Ersatzvisum wird unter Vorlage des deutschen Ersatzreisedokumentes und des kenianischen Polizeiprotokolls des Passverlustes von der kenianischen Immigration Authority ausgestellt.

Inhaftierung

Die kenianischen Behörden sind verpflichtet, die Botschaft Nairobi unverzüglich zu unterrichten, wenn ein deutscher Staatsbürger verhaftet wird und es von letztem erwünscht wird. Es wird aber trotzdem empfohlen, jeden neuen bekannten Haftfall der Botschaft zu melden.

Verhaftete können sich nur durch einen in Kenia zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Falls ein anderer Verteidiger als der Pflichtverteidiger erwünscht ist, kann die Botschaft Nairobi bei der Wahl eines anderen zugelassenen Rechtsanwaltes behilflich sein. Die Kosten trägt der Verhaftete.

Die Konsularbeamten der Botschaft dürfen inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen, mit ihnen korrespondieren und sich über die Haftbedingungen informieren.

Krankheit und Todesfall

Krankheit: bei Erkrankungen in Kenia kann die Botschaft bei der Vermittlung von Ärzten und Krankenhäusern behilflich sein. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Kosten (z.B. Krankenhausaufenthalte, Operationen, Rückführung) übernehmen darf.

Todesfall: die Botschaft Nairobi kann nach Todesfällen bei der Identifizierung der Verstorbenen, der Nachlasssicherung und der Überführung eine beratende Rolle spielen. Die Botschaft kann außerdem die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.

Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Rückerstattung der verauslagten Beträge (§ 9 konsG).

Finanzielle Notlage

Grundsätzlich gilt: die Botschaft leistet nur Hilfe zur Selbsthilfe.

Dank der Verbesserung des internationalen Bankensystems sind heute Geldüberweisungen (Banken, Transferinstitute wie Western Union oder Moneygram) und Benutzung der Kreditkarten in ganz Kenia kaum noch ein Problem, so dass ein großer Teil der täglich anfallenden Hilfefälle mittels Beratung durch die Botschaft geregelt werden kann. Die Botschaft kann auch dabei behilflich sein, Verwandte oder Bekannte ausfindig zu machen, die aus der Notsituation helfen könnten.

In streng definierten Einzelfällen kann die Botschaft auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Falle zurückzuzahlen. Unbezahlte Hotelrechnungen, Bußgelder, offene Krankenhausrechnungen oder Schulden aller Art darf die Botschaft grundsätzlich nicht begleichen.

Die Botschaft kann nur dann Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann. Zuvor wird die Polizei in Deutschland beauftragt, mögliche Eigenmittel und Verwandte/Bekannte, die helfen könnten, ausfindig zu machen.

Kontaktaufnahme in Notsituationen

Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie uns in Notfällen (keine Visaanfragen) werktags bis 24:00 Uhr, samstags, sonntags und an Feiertagen 08:00-24:00 Uhr unter: +254-(0)721 322 443 (auch SMS möglich).

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