Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Beglaubigungen / ­Beurkundungen

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

13.02.2018 - Artikel

Beurkundungen

Beurkundungen wie Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und andere Erklärungen/Verträge können nur nach Absprache bei der Botschaft vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zur Botschaft auf.

Kopiebeglaubigungen

Für Kopiebeglaubigungen müssen die Originale vorgelegt werden. Die Botschaft erstellt die Kopien. Die Gebühr beträgt unabhängig von der Seitenzahl EUR 24,37 zum aktuellen Wechselkurs in KES. Bitte buchen Sie für Kopiebeglaubigungen einen konsularischen Termin. Die Gebühren können in bar oder mit Master-/Visa-Kreditkarten (nicht Debitkarten) bezahlt werden. Zahlungen per M-Pesa sind nicht möglich. Aufgrund regelmäßiger Systemausfälle werden Bargeldzahlungen vorgezogen.

Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftbeglaubigung bezeugt die Echtheit einer Unterschrift. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.

Beispiele für eine Unterschriftsbeglaubigung:

● Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt. Hierfür bitte den Entwurf der Genehmigungserklärung sowie den zugrundeliegenden Vertrag zum Termin vorlegen.

● Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z.B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes, konkretes Rechtsgeschäft

● Handelsregistereintragungen

● Beantragung eines Führungszeugnisses

● Erbschaftsausschlagungen

Die Gebühr für eine Unterschriftbeglaubigung beträgt EUR 56,43 zum aktuellen Wechselkurs in KES. Für die Unterschriftsbeglaubigung bei einer Namenserklärung beträgt die Gebühr den KES- Gegenwert von EUR 79,57. Die Gebühren können in bar oder mit Master-/Visa-Kreditkarten (nicht Debitkarten) bezahlt werden. Zahlungen per M-Pesa sind nicht möglich. Aufgrund regelmäßiger Systemausfälle werden Bargeldzahlungen vorgezogen.

Bitte nehmen Sie Kontakt bei Unterschriftsbeglaubigungen für Vollmachten, Handelsregistereintragungen oder anderen komplizierteren Rechtsgeschäfte vorab mit der Botschaft auf, um sicherzustellen, dass eine Unterschriftsbeglaubigung ausreichend ist und keine Beurkundung vorgenommen werden muss.

Bitte buchen Sie für Unterschriftbeglaubigungen einen konsularischen Termin. Bitte bringen Sie zum Termin Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis sowie den zu unterschreibenden Text mit. Bitte beachten Sie, dass wir bei Lichtbildausweisen, die älter als 10 Jahre sind, oder den Passinhaber nicht klar kennen lassen, uns vorbehalten, die Beglaubigung nicht vorzunehmen.

nach oben