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Führungszeugnisse

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Führungszeugnisse können entweder online mit dem neuen Personalausweis beim Bundesamt für Justiz oder auf dem Postweg beantragt werden. In letzterem Fall nimmt die Botschaft eine zwingend erforderliche Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antragsformular vor (Gebühr: KES- Gegenwert von EUR 56,43). Bitte buchen Sie hierfür einen konsularischen Termin. Die Gebühren können in bar oder mit Master-/Visa-Kreditkarten (nicht Debitkarten) bezahlt werden. Zahlungen per M-Pesa sind nicht möglich. Aufgrund regelmäßiger Systemausfälle werden Bargeldzahlungen vorgezogen.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Führungszeugnis zur Inlands- oder Auslandsverwendung beantragen können.

Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie das Antragsformular/den Link zur online-Beantragung finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz

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