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Familienangelegenheiten (Rund um die Ehe)

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die so genannte Ehefähigkeit. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des aktuellen oder ehemaligen Wohnsitzes in Deutschland. Sollte nie ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden gewesen sein, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Bitte kontaktieren Sie Ihr Standesamt in Deutschland, ob Sie das Ehefähigkeitszeugnis dort direkt beantragen können oder Sie zunächst zur Botschaft kommen müssen, um Ihre Unterschrift und Unterlagen beglaubigen zu lassen.

Antrag und Unterlagen müssen von Ihnen an das Standesamt in Deutschland zur Bearbeitung übersandt werden.

Unterlagen

Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind im Regelfall folgende u.a. Unterlagen erforderlich, im Original oder als von einer deutschen amtlichen Stelle beglaubigten Kopie. Bitte kontaktieren Sie auch das zuständige Standesamt in Deutschland, da wir keine Gewähr für die notwendigen Unterlagen geben können:

  • Vollständig ausgefülltes Formular.
  • Geburtsurkunden der Eheschließenden
  • Reisepässe der Eheschließenden und gültige Aufenthaltsberechtigung bei nicht-kenianischen Eheschließenden für Kenia (Visum, Dependant´s Pass, Ausländerkarte)
  • ggfs. ausländische Einbürgerungsurkunde mit Beibehaltungsgenehmigung eines Eheschließenden
  • ggfs. deutsche Einbürgerungsurkunde des deutschen Eheschließenden
  • ggfs. Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • ggfs. Nachweise zu Begründung und Auflösung vorangehender Ehen (Heirats-,Scheidungs-, Sterbeurkunden)

Gebühren

bei der Botschaft: EUR 56,43 – 79,57 für die erforderliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift und zusätzlich EUR 24,37 für die Beglaubigung von Kopien zum aktuellen Wechselkurs in KES. Die Gebühren können in bar oder mit Master-/Visa-Kreditkarten (nicht Debitkarten) bezahlt werden. Zahlungen per M-Pesa sind nicht möglich. Aufgrund regelmäßiger Systemausfälle werden Bargeldzahlungen vorgezogen.

Das Standesamt in Deutschland wird nach Annahme der Namenserklärung ca. EUR 40,00 – 80,00 für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erheben, die im Regelfall nach Aufforderung direkt an das Standesamt zu entrichten sind.

Termin

Bitte buchen Sie einen konsularischen Termin.

Die in einer ausländischen Heiratsurkunde vermerkte Namensführung ist regelmäßig nicht für den deutschen Rechtsbereich verbindlich. Es kann daher eine Ehenamensbestimmung vorgenommen werden. Hierüber erhalten Sie vom deutschen Standesamt eine Namensbescheinigung.

Alternativ kann die im Ausland geschlossene Ehe mit oder ohne Ehenamensbestimmung in Deutschland registriert werden und vom deutschen Standesamt eine Heiratsurkunde ausgestellt werden. Eine solche Eheurkunde besitzt Beweiskraft im Verkehr mit deutschen Stellen und gibt daher mehr Rechtssicherheit.

Unterlagen

Für die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe sind folgende Unterlagen erforderlich, im Original oder als von einer deutschen amtlichen Stelle beglaubigten Kopie und zusätzlich je einer einfachen Kopie:

  • Vollständig ausgefülltes Formular. Bei Unklarheiten wie etwa bei den namensrechtlichen Erklärungsmöglichkeiten lassen Sie bitte die entsprechenden Felder frei.
  • ausländische Heiratsurkunde (bei Eheschließung in Kenia: blaue und graue Urkunde)
  • Geburtsurkunden der Ehegatten
  • Reisepässe der Ehegatten und gültige Aufenthaltsberechtigung bei nicht-kenianischen Ehegatten für Kenia (Visum, Dependant´s Pass, Ausländerkarte)
  • ggfs. ausländische Einbürgerungsurkunde mit Beibehaltungsgenehmigung eines Ehegatten
  • ggfs. deutsche Einbürgerungsurkunde des deutschen Ehegatten
  • ggfs. Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • ggfs. Nachweise zur Auflösung vorangehender Ehen (Scheidungs-, Sterbeurkunde)

Gebühren

bei der Botschaft: EUR 56,43 - 79,57 für die Abgabe der Namenserklärung und zusätzlich EUR 24,37 für die Beglaubigung von Kopien, zahlbar zum jeweiligen Gegenwert in KES. Die Gebühren können in bar oder mit Master-/Visa-Kreditkarten (nicht Debitkarten) bezahlt werden. Zahlungen per M-Pesa sind nicht möglich. Aufgrund regelmäßiger Systemausfälle werden Bargeldzahlungen vorgezogen.

Das Standesamt in Deutschland wird zusätzliche Gebühren von bis zu ca. EUR 160,00 für die Ausstellung einer Heiratsurkunde erheben, die im Regelfall nach Aufforderung direkt an das Standesamt zu entrichten sind.

Termin

Bitte buchen Sie einen Erstpasstermin, wenn Sie zusammen mit der Eheregistrierung eine Namensbestimmung vornehmen und auch einen Pass beantragen möchten, sonst buchen Sie bitte einen konsularischen Termin buchen.

Unterlagen

Für die Abgabe einer Ehenamenserklärung müssen beide Eheleute vorsprechen und sind folgende Unterlagen erforderlich, im Original oder als von einer deutschen amtlichen Stelle beglaubigten Kopie und zusätzlich je einer einfachen Kopie:

  • Vollständig ausgefülltes Formular. Bei Unklarheiten wie etwa bei den namensrechtlichen Erklärungsmöglichkeiten lassen Sie bitte die entsprechenden Felder frei.
  • Heiratsurkunde (bei Eheschließung in Kenia: blaue und graue Urkunde)
  • Geburtsurkunden der Ehegatten
  • Reisepässe der Ehegatten und gültige Aufenthaltsberechtigung bei nicht-kenianischen Ehegatten für Kenia (Visum, Dependant´s Pass, Ausländerkarte)
  • ggfs. ausländische Einbürgerungsurkunde mit Beibehaltungsgenehmigung eines Ehegatten
  • ggfs. deutsche Einbürgerungsurkunde des deutschen Ehegatten
  • ggfs. Abmeldebescheinigung aus Deutschland

  • ggfs. Nachweise zur Auflösung vorangehender Ehen (Scheidungs-, Sterbeurkunde)

Gebühren

bei der Botschaft: EUR 56,43 - 79,57 für die Abgabe der Namenserklärung und zusätzlich EUR 24,37 für die Beglaubigung von Kopien, zahlbar zum jeweiligen Gegenwert in KES. Die Gebühren können in bar oder mit Master-/Visa-Kreditkarten (nicht Debitkarten) bezahlt werden. Zahlungen per M-Pesa sind nicht möglich. Aufgrund regelmäßiger Systemausfälle werden Bargeldzahlungen vorgezogen.

Das Standesamt in Deutschland wird nach Annahme der Namenserklärung von bis zu ca. EUR 160,00 für die Ausstellung einer Namensbescheinigung von Ihnen erheben, die im Regelfall nach Aufforderung direkt an das Standesamt zu entrichten sind.

Termin

Bitte buchen Sie einen Erstpasstermin, wenn Sie zusammen mit der Namenserklärung auch einen Pass beantragen möchten, sonst buchen Sie bitte einen konsularischen Termin buchen.

Hinweis zu Kindern

Soll sich die Ehenamensbestimmung auf Kinder erstrecken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen diese zustimmen.

Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen ändert sich nicht automatisch durch Ehescheidung oder Versterben des Ehegatten. Nach Auflösung einer Ehe ist es möglich, durch Namenserklärung den Geburtsnamen oder den Namen anzunehmen, den man vor der Eheschließung geführt hat.

Unterlagen

Für die Abgabe einer einseitigen Namenserklärung sind folgende Unterlagen erforderlich, im Original oder als von einer deutschen amtlichen Stelle beglaubigten Kopie und zusätzlich je einer einfachen Kopie:

  • Vollständig ausgefülltes Formular. Bei Unklarheiten wie etwa bei den namensrechtlichen Erklärungsmöglichkeiten lassen Sie bitte die entsprechenden Felder frei.
  • Heiratsurkunde (bei Eheschließung in Kenia: blaue und graue Urkunde)
  • Geburtsurkunde
  • Reisepass und gültige Aufenthaltsberechtigung für Kenia bei nicht-kenianischen Antragstellern (Visum, Dependant´s Pass, Ausländerkarte)

  • ggfs. Nachweis zur Scheidungsanerkennung in Deutschland (Link zu Scheidungsanerkennung)

  • ggfs. ausländische Einbürgerungsurkunde mit Beibehaltungsgenehmigung

  • ggfs. deutsche Einbürgerungsurkunde

  • ggfs. Abmeldebescheinigung aus Deutschland

  • ggfs. Nachweise zur Auflösung vorangehender Ehen (Scheidungs-, Sterbeurkunde)

Gebühren

bei der Botschaft: EUR 56,43 - 79,57 für die Abgabe der Namenserklärung und zusätzlich EUR 24,37 für die Beglaubigung von Kopien, zahlbar zum jeweiligen Gegenwert in KES. Die Gebühren können in bar oder mit Master-/Visa-Kreditkarten (nicht Debitkarten) bezahlt werden. Zahlungen per M-Pesa sind nicht möglich. Aufgrund regelmäßiger Systemausfälle werden Bargeldzahlungen vorgezogen.

Das Standesamt in Deutschland wird nach Annahme der Namenserklärung von bis zu ca. EUR 160,00 für die Ausstellung einer Namensbescheinigung von Ihnen erheben, die im Regelfall nach Aufforderung direkt an das Standesamt zu entrichten sind.

Termin

Bitte buchen Sie einen Erstpasstermin, wenn Sie zusammen mit der Namenserklärung auch einen Pass beantragen möchten, sonst buchen Sie bitte einen konsularischen Termin buchen.

Unterlagen

Zu den Voraussetzungen für eine Eheschließung in Kenia und die dafür benötigten Unterlagen können nur die kenianischen Standesämter verbindlich Auskunft erteilen.

Grundsätzlich werden jedoch verlangt:

  • Kopien der Reisepässe und Aufenthaltserlaubnis

  • Ehefähigkeitszeugnis (dieses wird nicht durch eine deutsche Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand ersetzt)

  • Geburtsurkunde (am besten internationale oder mehrsprachige Geburtsurkunde, um Übersetzung ins Englische zu vermeiden)

  • ggfs. Nachweis zur Auflösung vorangehender Ehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde)

Die deutschen Unterlagen müssen übersetzt und beglaubigt sein.

Kenianische Heiratsurkunde

Bei Eheschließung in Kenia sollte neben der Heiratsurkunde (graue Urkunde) unbedingt auch die Certified Copy on an Entry of Marriage (blaue Urkunde) beantragt werden, die vom Registrar General ausgestellt wird, um sicherzustellen, dass die Eheschließung beim Zentralstandesamt in Nairobi registriert ist.

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