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Wichtige Hinweise für sudanesische Staatsangehörige
Map of worlds. Sudan. 3d, © Colourbox
Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft in Khartum ist eine Beantragung von Visa an der dortigen Botschaft derzeit nicht möglich.
Personen, die ihren Wohnsitz im Sudan haben, können Schengen-Visa bis auf Weiteres in der Botschaft Kairo beantragen. Sollten Sie sich an einem anderen Ort mit deutscher Visastelle aufhalten, so kann Ihr Antrag in begründeten Ausnahmefällen auch dort gestellt werden.
Hinweise zu Terminbuchungen in Kairo für Schengen-Visa finden Sie hier.
Nationale Visa (zum Aufenthalt von mehr als 90 Tagen) können, bis auf weiteres, bei der Deutschen Botschaft Kairo beantragt werden. Hinweise zu Terminbuchungen in Kairo für nationale Visa finden Sie hier.
Anträge auf Visa zum Zweck des Familiennachzugs zu Schutzberechtigten (bspw. anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten) werden bis auf weiteres an der Botschaft Nairobi bearbeitet. Diese Anträge werden durch IOM-FAP Nairobi angenommen und anschließend durch die deutsche Botschaft in Nairobi bearbeitet. Bereits erfolgte Registrierungen über die Website der Botschaft Khartum behalten Bestand. Neuregistrierungen sind hier weiterhin möglich. Eine Kontaktaufnahme erfolgt anschließend durch IOM-FAP Nairobi.
Die Voraussetzungen zur Visumantragstellung und die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Antragstellung bleiben unverändert.
Hinsichtlich der für Ihren jeweiligen Reisezweck vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte weiterhin auf der Webseite der Deutschen Botschaft Khartum.
Die vorstehenden Angaben gelten für neue Visaanträge. Das Auswärtige Amt arbeitet mit Hochdruck daran, Lösungen für die laufenden Visaverfahren an der Deutschen Botschaft Khartum zu finden. Sofern Sie Antragsteller:in in einem laufenden Visumverfahren an der Botschaft Khartum sind, teilen Sie uns bitte etwaige Änderungen Ihrer Aufenthalts-, Adress- und Kontaktdaten über das Kontaktformular des Bürgerservice des Auswärtigen Amtes mit Kontaktformular
Bei der Deutschen Botschaft in Khartum eingereichte Reisepässe und andere Unterlagen können gegenwärtig nicht zurückgegeben werden. Die Botschaft ist geschlossen. Wann sich das ändern wird, ist ungewiss. Wir überprüfen, ob und wie wir die Passausgabe für alle Beteiligten so sicher wie möglich gestalten können, und werden Betroffene unterrichten, sobald eine Lösung gefunden ist.