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Familiennachzug zu Schutzberechtigten in Deutschland

Seit Ende 2018 unterstützt die Internationale Organisation für Migration (IOM) die deutsche Botschaft in Nairobi im Rahmen des Familienhilfeprogramms (FAP), das in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt ins Leben gerufen wurde. Ziel des Programms ist es, Antragsteller in allen Fragen rund um das Visumverfahren zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vor der Antragstellung zusammengestellt werden.

Das IOM-FAP-Center Nairobi unterstützt die deutsche Botschaft bei der Bearbeitung von Visumanträgen in allen Fällen der Familienzusammenführung mit einer Person, die in Deutschland Schutz genießt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers oder der Art des Schutzstatus (Asylbewerber, Flüchtling, subsidiärer Schutz, Ausweisungsstopp). Beachten Sie die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.

Registrierung auf der Warteliste

Alle Antragsteller müssen sich auf der Warteliste der Deutschen Botschaft registrieren lassen. Termine zur Einreichung des Antrags werden von IOM entsprechend der Rangfolge auf der Warteliste vergeben. Ohne vorherige Registrierung auf der Warteliste werden keine Termine vergeben.

Antragsvorbereitung

Während Sie auf Ihren Termin warten, stellen Sie bitte die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrem Antrag einreichen müssen. Checklisten mit den erforderlichen Unterlagen finden Sie nachfolgend. Wenn Unterlagen oder alternative Nachweise fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://nairobi.diplo.de/ke-de/service/05-visaeinreise/2661244-2661244

Wichtige Information:

Bitte senden Sie vor der Antragstellung bei IOM keine Dokumente an die Visumabteilung der Botschaft, es sei denn, Sie werden explizit dazu aufgefordert.

Wir können vorzeitig gesendete Dokumente nicht zuordnen und aufbewahren.

Bitte bringen Sie die vollständigen Unterlagen zu Ihrem Termin bei IOM mit.

DNA-Verwandtschaftsanalyse

Um ihre Verwandtschaft nachzuweisen, müssen somalische Antragsteller in den meisten Fällen einen DNA-Verwandtschaftsanalysebericht vorlegen. Andere Staatsangehörige können aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls dazu aufgefordert werden.

Wenn die Botschaft für die Bearbeitung Ihres Visums einen DNA-Test verlangt, befolgen Sie bitte die Anweisungen im untenstehenden Informationsblatt.

Bitte beachten Sie:

Alle DNA-Verfahren werden über die IOM abgewickelt.

Sendungen an IOM können nur über einen privaten Kurierdienst erfolgen – bitte befolgen Sie die Versandhinweise im Informationsblatt.

Der Absender muss sicherstellen, dass alle Versand- und Zollgebühren bezahlt wurden und alle für den Versand und den Zoll erforderlichen Dokumente beigefügt sind. Die Probeentnahmesets müssen mit einem Begleitschreiben in englischer Sprache verschickt werden. Ein Beispiel finden Sie unten.

Verfahren im IOM FAP-Center und Einreichung Ihres Antrags

Das IOM FAP-Center wird alle auf der Liste registrierten Antragsteller rechtzeitig vor dem Termin kontaktieren, sie über die erforderlichen Unterlagen beraten, die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und schließlich einen Termin für die Einreichung des Antrags vereinbaren.

Während des Termins zur Einreichung des Antrags wird IOM biometrische Daten (Fotos, Fingerabdrücke) erfassen, die Visumgebühr einnehmen und ein ausführliches Gespräch über die Gründe für den Antrag auf Familienzusammenführung führen.

Nachdem die Antragsunterlagen bei IOM eingereicht wurden, leitet IOM den Antrag an die Botschaft weiter.

Bitte beachten Sie: Bei Minderjährigen, die nicht von einem Elternteil oder einer anderen Person mit gesetzlicher Vormundschaft begleitet werden, muss die Person, die mit den Kindern zum Vorstellungsgespräch erscheint, eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Vollmacht vorlegen. Die begleitende Person sollte über Hintergrundwissen zu den Gründen für die Familienzusammenführung verfügen.

Bitte senden Sie keine Anfragen an die Botschaft, bevor Sie Ihren Antrag eingereicht haben.

Das IOM-FAP-Zentrum ist wie folgt erreichbar:

E-Mail: info.fap.ke@iom.int

Callcenter: +254 709 575 000.

Wegbeschreibung:

Internationale Organisation für Migration – UN Migration.

Sri Aurobindo Avenue, Off Mzima Spring Road

Lavington, Nairobi, Kenia

Was geschieht während der Bearbeitung in der Botschaft?

Die Botschaft prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen ein Visum erteilt werden kann oder nicht. Der Antrag wird erteilt, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Je nach den vorgelegten Nachweisen kann die Prüfung Ihres Antrags mehrere Monate dauern. In besonderen Fällen, z. B. wenn eine Dokumentenprüfung erforderlich ist, kann die Bearbeitung erheblich länger dauern.

Die Botschaft wird Sie kontaktieren, sobald sie über Ihren Antrag entschieden hat.

Für somalische Antragsteller muss die Botschaft in allen Fällen die Ausnahme von der Passpflicht vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einholen, bevor ein Visum ausgestellt werden kann. Die Gebühr wird bei der Abholung des Visums erhoben.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Botschaft innerhalb der ersten drei Monate nach Einreichung des Antrags keine Auskünfte zum Bearbeitungsstatus erteilen kann. Danach werden Anfragen ebenfalls nur beantwortet, wenn sie vom Antragsteller, seinem gesetzlichen Vertreter oder einer anderen, vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigten Person gestellt werden.

Um die Kommunikation zu vereinfachen und Kapazitäten für die Bearbeitung der Anträge zu sparen, beantworten wir nur Anfragen von einer Person pro Antrag(sgruppe).

Was geschieht nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben?

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumaufkleber korrekt sind, können Sie frei reisen.

Bitte überprüfen Sie die Angaben auf dem Aufkleber, sobald Sie Ihr Visum erhalten haben. Sollten Sie Fehler feststellen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (am Schalter / per E-Mail an konsulat@nair.diplo.de), damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Auf Ihrem Visum ist neben Ihrem vollständigen Namen und Ihrer Passnummer auch ein biometrisches Foto angebracht. Außerdem ist die Anzahl der Tage, die Sie bleiben dürfen, und die Gültigkeitsdauer angegeben, d. h. der Zeitpunkt, bis zu dem Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten haben müssen.

Vergessen Sie daher bitte nicht, sich kurz nach Ihrer Ankunft in Deutschland bei der Einwohnermeldebehörde anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren.

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