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Visumverfahren nach dem deutschen Ausländerrecht für beabsichtigte Aufenthalte in Deutschland für mehr als 3 Monate, hier: Nachzug sonstiger Familienangehöriger nach Deutschland

12.02.2026 - Artikel

(Gemeint sind vor allem Geschwister, volljährige Kinder, Eltern volljähriger Referenzpersonen, adoptierte oder aufgenommene Kinder, Enkel oder andere Angehörige)

Bei Antragstellung werden von Antragstellern ab 12 Jahren Fingerabdrücke abgenommen.

Alle Antragsteller müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen, die geforderten Unterlagen sind jeweils für jeden Antragsteller einzureichen.

Vorzulegende Unterlagen:

  • REISEPASS und eine Kopie des Passes des Antragstellers, gültige Aufenthaltserlaubnis für Kenia, ggf. Registrierung als Flüchtling

  • 1 biometrisches PASSFOTO (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als 3 Monate; heller, einfarbiger Hintergrund (kein roter/blauer Hintergrund).

  • 1 Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums, vollständig ausgefüllt und unterschrieben:

    https://nairobi.diplo.de/blob/2072712/f9342033f2933dc05da54151efe283db/antrag-national-visa-data.pdf

  • Jeweils 1 Kopie des deutschen Aufenthaltstitels und des Reisepasses der Referenzperson in Deutschland und (soweit einschlägig) Kopie deren Bescheids über die Zuerkennung der Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

  • Kopie des Mietvertrags des Familienangehörigen in Deutschland und Angabe seiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Vorlage der Meldebescheinigung.

  • Härtefallschreiben: Schriftliche Begründung des Antragstellers, dass es sich bei dem konkreten Zuzugswunsch um einen außergewöhnlichen Härtefall für den Antragsteller selbst oder für den in Deutschland lebenden Familienangehörigen handelt. Flucht und Vertreibung durch einen Bürgerkrieg begründen allein keine außergewöhnliche Härte, da diese Situation auf viele Personen gleichermaßen zutrifft. Das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte muss konkret auf den individuellen Einzelfall bezogen dargelegt und ggf. durch Nachweise belegt werden (z.B. aktuelles fachärztliches Attest, das im Regelfall durch einen Vertrauensarzt der Botschaft ausgestellt sein bzw. bestätigt werden muss).

  • FÜR MINDERJÄHRIGE, die nicht von beiden Elternteilen begleitet werden:

    • Geburtsurkunde, im Original und in Kopie (mit deutscher oder englischer Übersetzung) und

    • Einverständniserklärung (nicht älter als 3 Monate, mit konkreter Formulierung, dass Daueraufenthalt in Deutschland vorgesehen ist) des nicht mitreisenden Elternteils mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift, sowie Passkopie, im Original und in Kopie, oder

    • gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss, der dem mitreisenden Elternteil/der Referenzperson das alleinige Sorgerecht zuspricht, im Original und in Kopie (mit deutscher oder englischer Übersetzung), oder

    • Sterbenachweis des verstorbenen Elternteils, im Original und in Kopie.

    • Die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes oder eine Person mit einer notariell beglaubigten Vollmacht der Eltern, sowie das Kind, müssen bei Visumsbeantragung anwesend sein.

  • Im Original und einer Kopie: Vor Erteilung des Visums muss eine Krankenversicherung (KV) für die gesamte Aufenthaltsdauer und den gesamten Schengenraum, Mindestdeckungssumme 30.000,- €, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der KV aufgefordert werden.

  • VISUMGEBÜHR: Erwachsene: EUR 75,- / Minderjährige: EUR 37,50

    • Zahlungsmethoden: BAR, zu zahlen in Kenya Shillings, zu dem aktuellen Wechselkurs der Botschaft

    • Die Gebühr wird im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.

Sollten in begründeten Einzelfällen authentische Urkunden nicht vorhanden sein bzw. können solche auch nicht beschafft werden kommt die Vorlage anderer, ggf. auch formloser Nachweise in Betracht, die möglichst eindeutige Rückschlüsse auf die zu belegende Tatsache zulassen (insbesondere bzgl. Stattfinden einer Eheschließung / Scheidung).

Wichtig: Reichen Sie nur Dokumente ein, die Sie selbst oder durch eine dritte Vertrauensperson beschafft haben!

Die hier aufgeführten vorzulegenden Unterlagen betreffen den Grundfall des Nachzugs sonstiger Familienangehöriger. Die Visastelle behält sich im Einzelfall die Nachforderung weiterer entscheidungsrelevanter Nachweise vor, die nicht auf diesem Merkblatt aufgeführt sind.

Jeder Antrag unterliegt einer sorgfältigen Prüfung, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums besteht nicht. Sobald die Entscheidung vorliegt, wird der/die Antragsteller/-in von der Botschaft informiert. Es wird gebeten, zur Entlastung der Visastelle von Sachstandsanfragen abzusehen, da diese die Bearbeitungsdauer aller Visumsanträge verzögern.

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen, insbes. DNA-Abstammungsgutachten, anzufordern. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen verlängert die Bearbeitungszeit und führt ggf. zur Ablehnung des Antrags.

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