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Wichtige Informationen für Visumanträge auf Familiennachzug von burundischen, eritreischen und somalischen Staatsangehörigen
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) wird die Deutsche Botschaft Nairobi ab dem 23. März 2026 im Rahmen des Familienhilfeprogramms (FAP) auch bei der Annahme von Anträgen für den Familiennachzug von burundischen, eritreischen und somalischen Staatsangehörigen zu Personen, die keinen humanitären Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, unterstützen. Dies bedeutet, dass burundische, eritreische und somalische Staatsangehörige ihre Anträge für den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen, EU/EWR Staatsangehörigen und ausländischen Staatsangehörigen, die einen Aufenthaltstitel nach den §§ 16 bis 21 AufenthG oder §§ 28 bis 36 AufenthG besitzen, nicht mehr bei der Deutschen Botschaft Nairobi, sondern beim IOM-FAP-Center in Nairobi einreichen. Die anschließende Bearbeitung der Anträge erfolgt weiterhin durch die Botschaft.
Seit Ende 2018 unterstützt IOM die Botschaft bereits bei der Annahme von Anträgen auf Familiennachzug zu in Deutschland Schutzberechtigten. Das dafür vorgesehene Verfahren bleibt von den oben beschriebenen Neuerungen unberührt.
Registrierung auf der Warteliste
Burundische, eritreische und somalische Staatsangehörige, die den Familiennachzug zu einer Person ohne humanitären Aufenthaltstitel beantragen, müssen sich weiterhin auf der „Termin-Warteliste für alle nationalen Visa AUßER Familiennachzug zu Inhabern eines humanitären Aufenthaltstitels nach den §§ 22 bis 26 AufenthG“ registrieren. Als Aufenthaltszweck müssen sie dort – abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – „Familiennachzug von burundischen Staatsangehörigen“, „Familiennachzug von eritreischen Staatsangehörigen“ oder „Familiennachzug von somalischen Staatsangehörigen“ angeben. Für alle ab dem 11. März 2026 vorgenommenen Terminregistrierungen wird eine Terminvergabe durch IOM erfolgen.
Vorzulegende Unterlagen
Es sind weiterhin die auf der Webseite der Botschaft in den jeweils einschlägigen Merkblättern für den Familiennachzug genannten Unterlagen einzureichen.
Somalische Antragstellende müssen regelmäßig zum Nachweis der Verwandtschaft einen DNA-Verwandtschaftsanalysebericht vorlegen. Dazu ist dieses Merkblatt zu beachten.
Verfahren im IOM-FAP Center und Einreichung Ihres Antrags
Das IOM FAP-Center wird alle auf der Termin-Warteliste für den Familiennachzug registrierten burundischen, eritreischen und somalischen Antragstellenden rechtzeitig vor dem Termin kontaktieren, sie zu den erforderlichen Unterlagen beraten, die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und schließlich einen Termin für die Einreichung des Antrags vereinbaren.
Während des Termins zur Einreichung des Antrags wird IOM biometrische Daten (Fotos, Fingerabdrücke) erfassen, die Visumgebühr (falls erforderlich) einnehmen und ein ausführliches Gespräch bezüglich der Gründe für den Antrag auf Familienzusammenführung führen.
Nach Einreichung der Antragsunterlagen bei IOM leitet IOM den Antrag an die Botschaft weiter.
Bitte beachten Sie: bei Minderjährigen, die nicht von einer sorgeberechtigten Person (in der Regel ein oder beide Elternteile) begleitet werden, muss die Person, die mit den Kindern zum Vorstellungsgespräch erscheint, eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Vollmacht vorlegen. Die begleitende Person sollte über Hintergrundwissen zu den Gründen für die Familienzusammenführung verfügen.
Bitte senden Sie keine Anfragen an die Botschaft, bevor Sie Ihren Antrag eingereicht haben.
Das IOM-FAP-Zentrum ist wie folgt erreichbar:
E-Mail: info.fap.ke@iom.int
Callcenter: +254 709 575 000.
Wegbeschreibung:
Internationale Organisation für Migration – UN Migration
Sri Aurobindo Avenue, Off Mzima Spring Road
Lavington, Nairobi, Kenia