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Pässe und Ausweise
Unterlagen für Pass-/ Personalausweisanträge von Minderjährigen
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt,
einmal im Original oder in Form von amtlichen deutschen Stellen beglaubigten Kopien und
einmal als einfache Kopie für die Botschaft:
vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (deutsch/ deutsch-englisch). Unterschrift der Sorgeberechtigten, idR beider Elternteile, die zur Antragstellung persönlich anwesend sein müssen. Für den nicht-anwesenden Elternteil ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung zur Passbeantragung vorzulegen. Die Beglaubigung muss bei einer deutschen Stelle durchgeführt werden (KEIN kenianischer Notary Public/Commissioner of Oath) – bei der Botschaft Nairobi, dem Honorarkonsul in Mombasa, einer anderen deutschen Auslandsvertretung, der zuständigen Passbehörde in Deutschland oder einem deutschen Notar.
bisheriger Reisepass des Kindes mit Visum für Kenia, wenn das Kind nicht die kenianische Staatsangehörigkeit besitzt.
ein biometrietaugliches Passfoto neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!) Musterbeispiele für geeignete biometrische Passfotos finden Sie hier.
Bescheinigung zur Namensführung (bzw. Namensbescheinigung eines deutschen Standesamts für ein älteres Geschwisterkind) oder deutsche Geburtsurkunde. Im Fall von älteren Geschwisterkindern bitte deren von einem deutschen Standesamt ausgestellte Namensbescheinigung vorlegen
ggfs. kenianische/ausländische Geburtsurkunde
Geburtsurkunden der Eltern (entfällt bei Vorlage einer deutschen Geburtsurkunde bzw. Namensbescheinigung),
Heiratsurkunde und ggfs. Ehenamenserklärung oder Vaterschaftsanerkennung /Zustimmungserklärung der Eltern (entfällt bei Vorlage einer deutschen Geburtsurkunde bzw. Namensbescheinigung),
Reisepässe der Eltern und gültige Aufenthaltsberechtigung bei nicht-kenianischen Eltern für Kenia (Visum, Dependant´s Pass, Ausländerkarte)
Abmeldebestätigung vom innerdeutschen Wohnort, wenn dieser noch im Pass als Wohnsitz eingetragen ist. Andernfalls muss die Botschaft eine Ermächtigung zur Passausstellung einholen, und es fällt eine sog. Unzuständigkeitsgebühr an
ggfs. Nachweise zum kenianischen Wohnsitz der Eltern: Mietvertrag, Strom-/Wasserrechnung
ggfs. deutsche Einbürgerungsurkunde eines deutschen Elternteils
ggfs. ausländische Einbürgerungsurkunde mit Beibehaltungsgenehmigung eines Elternteils
ggfs. Nachweis des alleinigen Sorgerechts
Bei Erstpassanträgen zusätzlich
Geburtsanzeige, sofern Sie bei Auslandsgeburt des Kindes auch eine deutsche Geburtsurkunde beantragen wollen, oder Namenserklärung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Sofern die Eltern einen bereits Ehenamen führen oder es ältere Geschwisterkinder gibt: die von einem deutschen Standesamt ausgestellte Heiratsurkunde/Bescheinigung zur Ehenamensführung oder die Namensbescheinigung der Geschwisterkinder.
Bitte beachten Sie auch, dass ein persönliches Erscheinen der Person, für die ein Antrag gestellt wird, notwendig ist (gilt auch für Kinder in Begleitung der Eltern).