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Informationen für somalische Visumantragsteller
Für alle somalischen Antragsteller und Antragstellerinnen gelten ab dem 20.07.2026 neue Visabestimmungen für C-Visa (Schengen)
Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1454 vom 25. Juni 2026 hat der Rat in Bezug auf Somalia (SOM) beschlossen, die Anwendung folgender Bestimmungen des Visakodex vorübergehend auszusetzen („Visahebel“):
Das bedeutet ab sofort für somalische Antragsteller und Antragstellerinnen:
Antragsunterlagen müssen von allen Antragstellerinnen und Antragstellern vollständig vorgelegt werden (siehe Liste der erforderlichen Unterlagen auf der Webseite der Botschaft)
Inhaber und Inhaberinnen von Diplomaten- und Dienstpässen müssen die Visumgebühr entrichten
Die Entscheidung über Visumsanträge erfolgt erst 45 Tage nach Einreichung des Antrages. Die längere Bearbeitungszeit muss bei der Reiseplanung berücksichtigt werden und Visumtermine dementsprechend frühzeitig geplant werden.
Visa werden ausschließlich mit einfacher Einreise erteilt. Die Gültigkeitsdauer der Visa entspricht der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Mehrjahresvisa werden nicht erteilt.
Ausgenommen sind folgende Personengruppen:
Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von (a) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, (b) Staatsangehörigen der EWR-Staaten oder (c) der Schweiz,
Familienangehörige von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die bis zum Ende des Übergangszeitraums (31.12.2020) von ihrem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrecht bereits Gebrauch gemacht haben (vgl. § 16 FreizügG/EU) und vom Austrittsabkommen Vereinigtes Königreich – EU erfasst sind, sowie
Personen, die Visa zur Teilnahme an in einem Mitgliedstaat stattfindenden Treffen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen oder internationaler Konferenzen beantragen.