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Informationen für somalische Visumantragsteller

29.07.2026 - Artikel

Für alle somalischen Antragsteller und Antragstellerinnen gelten ab dem 20.07.2026 neue Visabestimmungen für C-Visa (Schengen)

Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1454 vom 25. Juni 2026 hat der Rat in Bezug auf Somalia (SOM) beschlossen, die Anwendung folgender Bestimmungen des Visakodex vorübergehend auszusetzen („Visahebel“):

Das bedeutet ab sofort für somalische Antragsteller und Antragstellerinnen:

  • Antragsunterlagen müssen von allen Antragstellerinnen und Antragstellern vollständig vorgelegt werden (siehe Liste der erforderlichen Unterlagen auf der Webseite der Botschaft)

  • Inhaber und Inhaberinnen von Diplomaten- und Dienstpässen müssen die Visumgebühr entrichten

  • Die Entscheidung über Visumsanträge erfolgt erst 45 Tage nach Einreichung des Antrages. Die längere Bearbeitungszeit muss bei der Reiseplanung berücksichtigt werden und Visumtermine dementsprechend frühzeitig geplant werden.

  • Visa werden ausschließlich mit einfacher Einreise erteilt. Die Gültigkeitsdauer der Visa entspricht der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts. Mehrjahresvisa werden nicht erteilt.

Ausgenommen sind folgende Personengruppen:

  • Freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von (a) Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, (b) Staatsangehörigen der EWR-Staaten oder (c) der Schweiz,

  • Familienangehörige von Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, die bis zum Ende des Übergangszeitraums (31.12.2020) von ihrem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrecht bereits Gebrauch gemacht haben (vgl. § 16 FreizügG/EU) und vom Austrittsabkommen Vereinigtes Königreich – EU erfasst sind, sowie

  • Personen, die Visa zur Teilnahme an in einem Mitgliedstaat stattfindenden Treffen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen oder internationaler Konferenzen beantragen.

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