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Visum zur Wiedereinreise
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie zunächst, dass in folgenden Fällen kein Visum zur Wiedereinreise benötigt wird und eine Einreise nach Deutschland möglich ist, sofern Sie sich nicht über 6 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten haben:
- In Ihrem abgelaufenen oder ungültig gemachten Reisepass befindet sich eine noch gültige Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis. Sofern der deutsche Aufenthaltstitel durch die eventuelle Ungültigmachung des alten Passes durch die ausländische Passbehörde nicht beschädigt wurde, können Sie bei gleichzeitiger Vorlage Ihres alten und Ihres neuen Reisepasses (Ausnahme: somalische Reisepässe) nach Deutschland einreisen. Gleiches gilt, wenn sie bereits den elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte im Scheckkartenformat) haben und auf diesem die Daten zu Ihrem abgelaufenen/ungültigen Reisepass vermerkt sind.
- Sie besitzen eine noch gültige Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG.
In folgenden Fällen müssen Sie ein Visum zur Wiedereinreise beantragen, sofern Sie sich nicht über 6 Monate außerhalb Deutschlands aufgehalten haben:
- Sie haben Ihren Reisepass mit deutschem Aufenthaltstitel verloren oder dieser wurde Ihnen gestohlen.
- Sie haben Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (Plastikkarte im Scheckkartenformat) verloren oder dieser wurde Ihnen gestohlen.
- Sie haben eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG.
- Sie haben zwar einen noch gültigen deutschen Aufenthaltstitel, aber einen nicht von Deutschland anerkannten Reisepass (zum Beispiel einen somalischen Reisepass).
In folgenden Fällen können Sie kein Visum zur Wiedereinreise beantragen, sondern müssen ein neues Visum für den von Ihnen angestrebten Aufenthaltszweck in Deutschland beantragen:
- Die Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels ist abgelaufen.
- Die Geltungsdauer Ihres Aufenthaltstitels ist noch nicht abgelaufen, aber Sie sind aus Deutschland ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist.
Sind Sie aus Deutschland ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist, besitzen aber eine Niederlassungserlaubnis und haben sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Ausländerbehörde am Ort Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthalts, da Ihr Aufenthaltstitel dann noch gültig sein könnte, wenn die in § 51 Abs. 2 AufenthG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Grundsätzliche Hinweise
- Um einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise zu erhalten, müssen Sie sich auf der Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und als Aufenthaltszweck „Wiedereinreise“ angeben.
- Nach Mitteilung des Termins erfolgt die Vorsprache zur Einreichung des Antrags in der
Visastelle der Deutschen Botschaft Nairobi
Riverside Drive 113
Nairobi
- Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
- Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
- Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern
- Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. einen Monat, in Einzelfällen auch länger.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea oder den Seychellen wohnt, muss zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 53 AufenthG
Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de
- 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
Belege zu Ihrem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
Zum Beispiel: Kopie des (verlorenen/gestohlenen) Aufenthaltstitels, Ihre Meldebescheinigung, Ihre Krankenversicherungskarte, Gehaltsbescheinigungen, Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder ähnliche Dokumente
Belege über Ihre letzte Ausreise aus Deutschland
Zum Beispiel: Passstempel im Reisepass (oder Kopien dessen), Bordkarte (Boarding Pass), Flugticket etc.
- Polizeiliches Verlustprotokoll oder polizeiliche Diebstahlanzeige, falls Sie Ihren deutschen Aufenthaltstitel verloren haben oder dieser Ihnen gestohlen wurde
- Visumgebühr in Höhe von 75 Euro (zahlbar in Kenia-Schilling gemäß dem am Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Wechselkurs der Botschaft)
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.