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Visum für kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
Allgemeine Informationen
Um Engpässe in Spitzenzeiten abzufangen, können deutsche Arbeitgeber innerhalb bestimmter Branchen Mitarbeiter aus dem Ausland für einen begrenzten Zeitraum einstellen. Für diese Art von Arbeitsplätzen gibt es ein weltweites Jahreskontingent.
Bei der beabsichtigten Beschäftigung muss es sich nicht um eine qualifizierte Beschäftigung handeln.
Zwingende Voraussetzung ist eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die vom Arbeitgeber beantragt werden muss. Nur mit dieser Vorabzustimmung kann ein Visum zur Ausübung einer kurzzeitigen Beschäftigung im Sinne des § 19c Absatz 1 AufenthG in Verbindung mit § 15d BeschV beantragt werden.
Sie können im Rahmen dieses Aufenthaltszwecks maximal acht Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Deutschland leben und arbeiten. Beachten Sie, dass es sich hierbei um einen vorübergehenden Aufenthaltszweck handelt.
Bitte beachten Sie auch die Informationen im einschlägigen Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.
Grundsätzliche Hinweise
- Visumträge zum Zwecke der kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung müssen bei dem externen Dienstleister TLScontact abgeben werden. Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von TLScontact sowie zur Terminvergabe finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Website von TLScontact
- Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen. Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
- Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern
- Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. ein bis zwei Monate, in Einzelfällen auch länger
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea oder den Seychellen wohnt, muss zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 53 AufenthG
Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de
- 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
- Unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Vom Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und Zusatzblatt D
- Von Ihnen und dem Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag
- Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis (zum Beispiel für medizinische Berufe)
Näheres zum Thema Anerkennung unter: Link zur www.anerkennung-in-deutschland.de Qualifikationsnachweise
-Sekundarschulabschluss (in Kenia: KCSE)
-Falls vorhanden: Berufsschul- und/oder Hochschulabschluss (einschließlich des Transcript of records)
-Falls vorhanden: Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (Als Nachweis wird nur ein anerkanntes Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters akzeptiert. In Kenia stellen zum jetzigen Zeitpunkt das Goethe-Institut und das ÖSD anerkannte Sprachzertifikate aus. Es werden nur Zertifikate akzeptiert, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. Das Ablegen verschiedener Prüfteilte bei unterschiedlichen ALTE zertifizierten Anbietern ist ausreichend.)
-Falls vorhanden: sonstige Qualifizierungsnachweise
Nachweise über bisherige Berufserfahrung
Bitte legen Sie Referenzschreiben Ihrer ehemaligen Arbeitgeber oder andere Unterlagen zum Nachweis Ihrer bisherigen Beschäftigungen (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise etc.) vor.
Sofern Sie Berufserfahrung außerhalb Ihres Wohnsitz- oder Heimatlandes gesammelt haben, dann legen Sie bitte auch Kopien Ihrer Visa/Aufenthaltstitel sowie der Seiten Ihres Reisepasses mit den entsprechenden Ein- und Ausreisestempeln vor
- Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig für drei Monate ab Einreise in das Bundesgebiet
- Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.