Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Schengen-Visum für Familienangehörige von EU/EWR Staatsangehörigen

08.08.2025 - Artikel

Allgemeine Informationen

Dieses Merkblatt richtet sich an freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige eines Unionsbürgers oder EWR Staatsangehörigen, die in Begleitung des Unionsbürgers/EWR Staatsangehörigen nach Deutschland reisen oder diesem nachziehen.

Grundsätzlich genießen Familienangehörige, die einen freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger/EWR Staatsangehörigen begleiten oder ihm nachziehen, ebenfalls das Recht auf Freizügigkeit. Dieses Recht gilt ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Familienangehörigen, also auch für Angehörige, die nicht selbst Unionsbürger/EWR Staatsangehörige sind.

Gemäß dem Freizügigkeitsgesetz/EU sind folgende Familienangehörige von Unionsbürgern/EWR Staatsangehörigen freizügigkeitsberechtigt:

  • Ehegatten oder Lebenspartner sowie Verwandte in absteigender Linie, also Kinder und Kindeskinder, von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern/EWR Staatsangehörigen, ihren Ehegatten oder Lebenspartnern, welche noch nicht 21 Jahre alt sind,
  • Verwandte in auf- oder absteigender Linie von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern/ EWR Staatsangehörigen, ihren Ehegatten oder Lebenspartnern, welchen von den Unionsbürgern/EWR Staatsangehörigen, ihren Ehegatten oder Lebenspartnern Unterhalt gewährt wird.

Falls die Reise ohne Begleitung des Unionsbürgers/EWR Staatsangehörigen stattfindet und auch kein Nachzug zu diesem erfolgt, greift das Freizügigkeitsrecht nicht. Beantragen Sie in diesem Fall ein Visum für den vorgesehenen Reisezweck. Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen fallen nicht unter das Freizügigkeitsrecht. Mehr Informationen und weiter Merkblätter finden Sie auf unserer Webseite.

Grundsätzliche Hinweise

  • Die Deutsche Botschaft Nairobi ist nur dann für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kenia, Somalia, den Seychellen oder – sofern Sie nicht ruandischer Staatsangehöriger sind – in Ruanda haben.
  • Schengen-Visumanträge von Familienangehörigen eines EU/EWR Staatsangehörigen müssen bei dem externen Dienstleister TLScontact abgeben werden. Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von TLScontact sowie zur Terminvergabe finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Website von TLScontact.
  • Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
  • Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
  • Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
  • Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Die Regelbearbeitungszeit für Anträge mit vollständigen Unterlagen beträgt ca. zwei Wochen, in Einzelfällen auch länger. Die Bearbeitungszeit für Anträge mit unvollständigen Unterlagen kann bis zu 45 Tage betragen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden. Bitte prüfen Sie stattdessen regelmäßig Ihr TLS-Konto, um sich über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags oder gegebenenfalls nachzuliefernde Dokumente/Informationen zu informieren.
  • Die Einreichung eines vollständigen Antrages führt nicht automatisch zu einer Visumerteilung.

Erforderliche Unterlagen

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx.diplo.de

  2. 1 aktuelles biometrisches Passfoto mit weißem Hintergrund
  3. Gültiger Reisepass im Original und eine Kopie der Lichtbildseite: Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass noch mindestens 2 freie Seiten aufweisen und mindestens noch 3 Monate nach Ihrer geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss.
  4. Sind Sie Ausländer (also nicht Staatsangehöriger des Landes, in dem Sie leben), der in Kenia, Somalia, den Seychellen oder in Ruanda seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dann müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts vorlegen
  5. Für somalische Staatsangehörige: Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausnahme von der Passpflicht (erhältlich bei TLS)
  6. Falls zutreffend: Nachweise zu Vorreisen in den Schengen-Raum. Bitte fertigen Sie dazu Kopien Ihrer vorherigen Schengen-Visa an
  7. Zusätzliche Dokumente für Minderjährige (unter 18 Jahren)
    1. Geburtsurkunde
    2. Schriftliche Reiseeinverständniserklärung aller in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragenen Elternteile – beglaubigt von einem Notary Public
    3. Pass- oder ID-Kopien der in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragenen Elternteile.
    4. Sollte ein Elternteil verstorben sein oder alleiniges Sorgerecht bestehen, ist die Vorlage entsprechender Nachweise (Sterbeurkunde, gerichtliches Sorgeurteil) notwendig.
    5. Bestätigungsschreiben der Schule darüber, dass Kind dort Schüler:in ist, inklusive Angabe der Schulferien / Abwesenheitszeit etc.
  8. Dokumente, die den Status als freizügigkeitsberechtigter Familienangehöriger nachweisen
    1. Einladungsschreiben des (nicht deutschen) EU/EWR Bürgers
    2. Kopie des Ausweisdokuments oder der Datenseite des Reisepasses des EU/EWR Bürgers
    3. Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden EU/EWR Bürgers
    4. Verwandtschaftsnachweise (z.B. Heirats- oder Geburtsurkunde)
  9. Es fällt keine Visumgebühr an. Sie müssen lediglich die von TLS erhobene Service-Gebühr in Höhe von 28,50 Euro begleichen (zu zahlen in Kenia-Schilling gemäß dem am Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Wechselkurs der Botschaft).
nach oben