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Schengen-Visum zur medizinischen Behandlung

24.07.2025 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Ein Schengen-Visum für eine medizinische Behandlung können Sie beantragen, wenn Sie einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum beabsichtigen.
  • Die Deutsche Botschaft Nairobi ist nur dann für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kenia, Somalia, den Seychellen oder – sofern Sie nicht ruandischer Staatsangehöriger sind – in Ruanda haben.
  • Anträge sind frühestens sechs Monate bis in der Regel spätestens 15 Kalendertage vor Antritt der geplanten Reise einzureichen
  • Schengen-Visumanträge müssen bei dem externen Dienstleister TLScontact abgeben werden. Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von TLScontact sowie zur Terminvergabe finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Website von TLScontact.
  • Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
  • Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
  • Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
  • Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Die Regelbearbeitungszeit für Anträge mit vollständigen Unterlagen beträgt ca. zwei Wochen, in Einzelfällen auch länger. Die Bearbeitungszeit für Anträge mit unvollständigen Unterlagen kann bis zu 45 Tage betragen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden. Bitte prüfen Sie stattdessen regelmäßig Ihr TLS-Konto, um sich über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags oder gegebenenfalls nachzuliefernde Dokumente/Informationen zu informieren.
  • Die Einreichung eines vollständigen Antrages führt nicht automatisch zu einer Visumerteilung.

Erforderliche Unterlagen

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx.diplo.de
  2. 1 aktuelles biometrisches Passfoto mit weißem Hintergrund
  3. Gültiger Reisepass im Original und eine Kopie der Lichtbildseite

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass noch mindestens 2 freie Seiten aufweisen und mindestens noch 3 Monate nach Ihrer geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss.

  4. Sind Sie Ausländer (also nicht Staatsangehöriger des Landes, in dem Sie leben), der in Kenia, Somalia, den Seychellen oder in Ruanda seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dann müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts vorlegen
  5. Für somalische Staatsangehörige: Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausnahme von der Passpflicht (erhältlich bei TLS)
  6. Falls zutreffend: Nachweise zu Vorreisen in den Schengen-Raum

    Bitte fertigen Sie dazu Kopien Ihrer vorherigen Schengen-Visa an

  7. Zusätzliche Dokumente für Minderjährige (unter 18 Jahren)
    1. Geburtsurkunde
    2. Schriftliche Reiseeinverständniserklärung aller in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragenen Elternteile – beglaubigt von einem Notary Public
    3. Pass- oder ID-Kopien der in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragenen Elternteile.
    4. Sollte ein Elternteil verstorben sein oder alleiniges Sorgerecht bestehen, ist die Vorlage entsprechender Nachweise (Sterbeurkunde, gerichtliches Sorgeurteil) notwendig.
    5. Bestätigungsschreiben der Schule darüber, dass Kind dort Schüler:in ist, inklusive Angabe der Schulferien / Abwesenheitszeit etc.
  8. Bestätigungsschreiben des deutschen Krankenhauses oder Arztes

    Dem Schreiben muss zu entnehmen sein, aus welchem Grunde Sie behandelt werden, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden und mit welcher Behandlungsdauer zu rechnen ist

  9. Nachweis, dass die Kosten für die Behandlung in Deutschland bereits beglichen sind

    Dazu ist ebenfalls ein Bestätigungsschreiben des deutschen Krankenhauses/Arztes vorzulegen

  10. Detailliertes Schreiben des Arztes, der den Antragsteller im Wohnsitzland behandelt, mit Angaben zur Erkrankung des Antragstellers und Bestätigung, dass die Behandlung zwingend in Deutschland erfolgen muss
  11. Unterkunftsnachweise für den gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum

    Zum Beispiel Hotelreservierungen oder Reservierungen von Ferienwohnungen. Bereits stornierte Hotelreservierungen werden nicht akzeptiert

  12. Beschäftigungs-/Ausbildungsnachweis
    1. Für Arbeitnehmer:
      1. aktuelles Schreiben Ihres Arbeitsgebers mit Angabe zu Ihrer Position und der Dauer des genehmigten Urlaubs
      2. Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate - beglaubigt von Ihrem Arbeitgeber
    2. Wenn Sie selbstständig sind:
      1. Firmenregistrierung, aktuelles Business Permit (ausgestellt auf Ihren Namen), zusätzlich in Kenia: CR12 Zertifikat
      2. Kontoauszüge Ihres Geschäftskontos oder M-Pesa Auszüge der letzten 3 Monate - beglaubigt von der Bank oder Safaricom
    3. Für Studierende: Studentenausweis und Studienbescheinigung (mit Angaben zu Ihrem Studiengang, Semesterferien sowie den verbleibenden Semestern)
    4. Für Schüler: Schulbescheinigung
    5. Für Rentner: Rentenbescheinigung
    6. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind: Angabe, wie Sie Ihren Lebensunterhalt in Kenia bestreiten, mit entsprechenden Nachweisen
  13. Nachweise zur familiären Verwurzelung im Wohnsitzland

    Zum Beispiel Geburtsurkunden + ID-Kopien der minderjährigen Kinder des Antragstellers und Heiratsurkunde + ID-Kopie des Ehepartners

  14. Sonstige Verwurzelungsnachweise im Wohnsitzland

    Zum Beispiel Nachweis über Grundeigentum (in Form von Title Deeds), ehrenamtliches Engagement etc.

  15. Kontoauszüge des Antragstellers

    Auszüge des Gehaltskontos oder anderer laufenden Konten (einschließlich M-Pesa) des Antragsstellers der letzten 3 Monate, ausgestellt und abgestempelt von der Bank oder Safaricom

  16. Finanzierungsnachweise

    - Verpflichtungserklärung eines in Deutschland lebenden Freundes/Familienangehörigen auf bundeseinheitlichem Vordruck gem. §§ 66-68 AufenthG ODER

    - Finanzierung der Reise aus Eigenmitteln des Antragstellers (in diesem Fall muss sich ausreichendes Guthaben auf den Privatkonten des Antragstellers befinden). Die alleinige Vorlage von M-Pesa-Kontoauszügen genügt dann nicht, da M-Pesa im Schengen-Raum nicht genutzt werden kann.

  17. Reisekrankenversicherung

    Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz für den beantragten Aufenthaltszeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen-Staaten.

    Für die Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise, eines Jahres- oder Mehrjahresvisums genügt die Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung nur für die erste Reise.

    Versicherungen aus Ländern des Schengen-Raums werden bei Erfüllung der obenstehenden Voraussetzungen grundsätzlich anerkannt.

    Reisekrankenversicherungen von in Kenia ansässigen Versicherungsunternehmen werden nur dann akzeptiert, wenn das Unternehmen in dieser Liste aufgeführt ist.

  18. Visumgebühr in Höhe von 90 Euro (Kinder unter 6 Jahren: gebührenfrei; Kinder zwischen 6 und 12 Jahren: 45 Euro) und die von TLS erhobene Service-Gebühr in Höhe von 28,50 Euro (beide Gebühren müssen in Kenia-Schilling gemäß dem am Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Wechselkurs der Botschaft gezahlt werden)

Haftungsausschluss:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

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