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Schengen-Visum für Geschäftsreisen

24.07.2025 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Ein Schengen-Visum zu geschäftlichen Zwecken können Sie beantragen, wenn Sie einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum beabsichtigen.
  • Die Deutsche Botschaft Nairobi ist nur dann für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kenia, Somalia, den Seychellen oder – sofern Sie nicht ruandischer Staatsangehöriger sind – in Ruanda haben.
  • Anträge sind frühestens sechs Monate bis in der Regel spätestens 15 Kalendertage vor Antritt der geplanten Reise einzureichen
  • Schengen-Visumanträge für Geschäftsreisen müssen bei dem externen Dienstleister TLScontact abgeben werden. Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von TLScontact sowie zur Terminvergabe finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Website von TLScontact.
  • Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
  • Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
  • Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
  • Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Die Regelbearbeitungszeit für Anträge mit vollständigen Unterlagen beträgt ca. zwei Wochen, in Einzelfällen auch länger. Die Bearbeitungszeit für Anträge mit unvollständigen Unterlagen kann bis zu 45 Tage betragen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden. Bitte prüfen Sie stattdessen regelmäßig Ihr TLS-Konto, um sich über den Bearbeitungsstand Ihres Antrags oder gegebenenfalls nachzuliefernde Dokumente/Informationen zu informieren.
  • Die Einreichung eines vollständigen Antrages führt nicht automatisch zu einer Visumerteilung.

Erforderliche Unterlagen

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx.diplo.de
  2. 1 aktuelles biometrisches Passfoto mit weißem Hintergrund
  3. Gültiger Reisepass im Original und eine Kopie der Lichtbildseite

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass noch mindestens 2 freie Seiten aufweisen und mindestens noch 3 Monate nach Ihrer geplanten Ausreise aus dem Schengen-Raum gültig sein muss.

  4. Sind Sie Ausländer (also nicht Staatsangehöriger des Landes, in dem Sie leben), der in Kenia, Somalia, den Seychellen oder in Ruanda seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dann müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts vorlegen
  5. Für somalische Staatsangehörige: Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausnahme von der Passpflicht (erhältlich bei TLS)
  6. Falls zutreffend: Nachweise zu Vorreisen in den Schengen-Raum

    Bitte fertigen Sie dazu Kopien Ihrer vorherigen Schengen-Visa an

  7. Einladungsschreiben des in Deutschland ansässigen Unternehmens oder Geschäftspartners

    Das Einladungsschreiben muss folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. Angaben enthalten:

    1. Ausgestellt auf offiziellem Briefbogen mit Firmenkopf, Firmenstempel und Datum der Ausstellung
    2. Originalunterschrift, Name, Position des Zuständigen in der Firma (keine digitale Unterschrift), Unterschrift darf nicht von einer dritten Person imitiert werden
    3. Angaben zu genauem Zweck und Dauer der Reise, zum Programm und zu Aufenthaltsorten
    4. Person oder Institution, welche die Reise- und Unterkunftskosten trägt
    5. Ggf. Verpflichtung zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten des Antragstellers gem. §§ 66-68 AufenthG
  8. Unterkunftsnachweise für den gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum

    Zum Beispiel Hotelreservierungen oder Reservierungen von Ferienwohnungen. Bereits stornierte Hotelreservierungen werden nicht akzeptiert

  9. Beschäftigungsnachweise
    1. Für Arbeitnehmer
      1. Schreiben des Arbeitgebers mit

        - aktueller Adresse, Telefon- und Faxnummer, Emailadresse sowie Kontaktperson der Firma

        - Firmensiegel, Firmenbriefpapier und Datum der Ausstellung

        - Originalunterschrift, Name, Position des Zuständigen in der Firma (keine digitale Unterschrift), Unterschrift darf nicht von einer dritten Person imitiert werden

        - Angaben zum Antragsteller (Name, Position, Gehalt und Dauer der Firmenzugehörigkeit)

        - Genehmigung der Geschäftsreise und Bestätigung der Weiterbeschäftigung nach Rückkehr

        - Angaben zu Zweck (geschäftlicher Grund der Einladung) und Dauer der geplanten Reise

        - Angaben zur Person oder Institution, welche die Reise- und Unterkunftskosten trägt

      2. Firmenregistrierung; zusätzlich in Kenia: CR12 Zertifikat
      3. Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate - beglaubigt von Ihrem Arbeitgeber
    2. Für Selbständige
      1. Firmenregistrierung, aktuelles Business Permit (ausgestellt auf Ihren Namen), zusätzlich in Kenia: CR12 Zertifikat
      2. Schreiben des eigenen Unternehmens mit

        - aktueller Adresse, Telefon- und Faxnummer, Emailadresse sowie Kontaktperson der Firma

        - Firmensiegel, Firmenbriefpapier und Datum der Ausstellung

        - Originalunterschrift, Name, Position des Zuständigen in der Firma (keine digitale Unterschrift), Unterschrift darf nicht von einer dritten Person imitiert werden

        - Angaben zum Antragsteller (Name, Position, Gehalt und Dauer der Firmenzugehörigkeit)

        - Genehmigung der Geschäftsreise und Bestätigung der Weiterbeschäftigung nach Rückkehr

        - Angaben zu Zweck (geschäftlicher Grund der Einladung) und Dauer der geplanten Reise

        - Angaben zur Person oder Institution, welche die Reise- und Unterkunftskosten trägt

      3. Kontoauszüge Ihres Geschäftskontos oder M-Pesa Auszüge der letzten 3 Monate - beglaubigt von der Bank oder Safaricom
    3. Für Studierende

      Begleitschreiben der Hochschule mit:

      - Briefpapier, Siegel, aktuelle Adresse und Kontaktdaten der Hochschule

      - Originalunterschrift, Name, Funktion des Unterzeichners (keine digitale Unterschrift)

      - Freistellung für den geplanten Reisezeitraum

  10. Kontoauszüge des Antragstellers

    Auszüge des Gehaltskontos oder anderer laufenden Konten (einschließlich M-Pesa) des Antragsstellers der letzten 3 Monate, ausgestellt und abgestempelt von der Bank oder Safaricom mit

    - regelmäßigen Einkünften zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Land des gewöhnlichen Aufenthalts

    - ausreichenden Geldmitteln zur Finanzierung der gesamten Reise- und Aufenthaltskosten (falls erforderlich, siehe auch 12.)

  11. Nachweise zur familiären Verwurzelung im Wohnsitzland

    Zum Beispiel Geburtsurkunden + ID-Kopien der minderjährigen Kinder des Antragstellers und Heiratsurkunde + ID-Kopie des Ehepartners

  12. Finanzierungsnachweise

    - Verpflichtung des einladenden Unternehmens oder Geschäftspartners zur Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten des Antragstellers gem. §§ 66-68 AufenthG ODER

    - Bestätigung des Arbeitgebers, dass die gesamten Reise- und Aufenthaltskosten vom Arbeitgeber finanziert werden (in diesem Fall sind die Geschäftskontoauszüge des Arbeitgebers der letzten 3 Monate vorzulegen und müssen von der Bank beglaubigt sein) ODER

    - Finanzierung der Reise aus Eigenmitteln des Antragstellers (in diesem Fall muss sich ausreichendes Guthaben auf den Privatkonten des Antragstellers befinden). Die alleinige Vorlage von M-Pesa-Kontoauszügen genügt dann nicht, da M-Pesa im Schengen-Raum nicht genutzt werden kann.

  13. Reisekrankenversicherung

    Gültiger Reisekrankenversicherungsschutz für den beantragten Aufenthaltszeitraum mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, gültig für alle Schengen-Staaten.

    Für die Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise, eines Jahres- oder Mehrjahresvisums genügt die Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung nur für die erste Reise.

    Versicherungen aus Ländern des Schengen-Raums werden bei Erfüllung der obenstehenden Voraussetzungen grundsätzlich anerkannt.

    Reisekrankenversicherungen von in Kenia ansässigen Versicherungsunternehmen werden nur dann akzeptiert, wenn das Unternehmen in dieser Liste aufgeführt ist.

  14. Visumgebühr in Höhe von 90 Euro und die von TLS erhobene Service-Gebühr in Höhe von 28,50 Euro (beide Gebühren sind in Kenia-Schilling gemäß dem am Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Wechselkurs der Botschaft zu zahlen)

Haftungsausschluss:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

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