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Visum zum Freiwilligendienst
Allgemeine Informationen
Die Erteilung eines Visums zur Teilnahme an einem inländischen Freiwilligendienst richtet sich nach den in § 19c Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 1 Beschäftigungsverordnung (BeschV) genannten Voraussetzungen. Bei der Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst sind die in § 19e AufenthG genannten Voraussetzungen einschlägig.
Die Dauer des Freiwilligendienstes kann zwischen sechs und 18 (ausnahmsweise 24) Monaten liegen, die Regel ist jedoch ein volles Jahr.
Ziele des Aufenthalts zum Freiwilligendienst müssen insbesondere das Engagement für das Allgemeinwohl sowie der ergebnisoffene Kompetenzerwerb oder der Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sein.
Grundsätzliche Hinweise
- Um einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au-pair zu erhalten, müssen Sie sich auf der Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und als Aufenthaltszweck „Au-pair“ angeben.
- Nach Mitteilung des Termins erfolgt die Vorsprache zur Einreichung des Antrags in der Visastelle der Deutschen Botschaft Nairobi Riverside Drive 113 Nairobi
- Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
- Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
- Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern
- Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. ein bis zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea oder den Seychellen wohnt, muss zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 53 AufenthG
Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de
- 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
- Unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG– Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache
Das Schreiben sollte darüber Auskunft geben, warum Sie einen Freiwilligendienst anstreben. Bitte stellen Sie die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen, den erwarteten beruflichen und persönlichen Nutzen sowie Ihre Zukunftspläne dar
Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland
a) BFD: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und gegebenenfalls dem Träger unterzeichnet sein.
b) FSJ/FÖJ: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
c) EFD: Ihr Vertrag muss von der deutschen Nationalen Agentur JUGEND für Europa und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem Freiwilligen unterzeichnet sein.
Qualifikationsnachweise
Sekundarschulabschluss (in Kenia: KCSE), falls vorhanden Berufsschul- und/oder Hochschulabschluss einschließlich der Transcript of Records
Nachweise über bisherige Berufserfahrung
Bitte legen Sie Referenzschreiben Ihrer ehemaligen Arbeitgeber oder andere Unterlagen zum Nachweis Ihrer bisherigen Beschäftigungen (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise etc.) vor.
Nachweise über Ihre Bereitschaft zur Rückkehr in Ihr Wohnsitzland
Zum Beispiel eine Bescheinigung Ihres derzeitigen Arbeitgebers oder Ihrer Hochschule darüber, dass Sie Ihre Beschäftigung/Ihr Studium nach Beendigung des Au-pair-Aufenthalts wiederaufnehmen können
Bestätigung der Einsatzstelle bzw. des Trägers, dass die Verständigung in der Einsatzstelle und die Bildungsarbeit auch ohne ausreichende Deutschkenntnisse möglich sind ODER
Nachweis über Deutschkenntnisse
Als Nachweis ist ein anerkanntes Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters vorzulegen. In Kenia stellen zum jetzigen Zeitpunkt das Goethe-Institut und das ÖSD anerkannte Sprachzertifikate aus.
Es werden nur Zertifikate akzeptiert, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. Das Ablegen verschiedener Prüfteilte bei unterschiedlichen ALTE zertifizierten Anbietern ist ausreichend.
- Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig für 3 Monate ab Einreise in das Bundesgebiet
- Visumgebühr in Höhe von 75 Euro (zahlbar in Kenia-Schilling gemäß dem am Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Wechselkurs der Botschaft)
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.