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Visum für einen Au-pair-Aufenthalt

24.07.2025 - Artikel

Allgemeine Informationen

Personen, die ein Au-pair-Visum beantragen, müssen mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen bei Antragstellung aber nicht älter als 26 Jahre sein.

Die Dauer des Au-pair-Aufenthalts muss mindestens sechs Monate betragen und kann maximal ein Jahr umfassen. Eine Verlängerung oder ein zweiter Au-pair-Aufenthalt in Deutschland sind nicht möglich.

Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Antragsteller und Gastfamilie, ist die

Erteilung eines Au-pair-Visums grundsätzlich nicht möglich.

Ein Au-pair-Aufenthalt kann grundsätzlich nur in Familien erfolgen, in denen Deutsch als

Muttersprache gesprochen wird und ein Erwachsener die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz besitzt und dort aus einem deutschsprachigen Landesteil stammt. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, darf das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammen.

Es wird zudem erwartet, dass das Au-pair über Grundkenntnisse der deutschen Sprache

verfügt. Verlangt werden Sprachkenntnisse, die mindestens dem Level A1 des

Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen.

Ausführliche Informationen zu einem Au-pair-Aufenthalt finden Sie auf der Webseite der

Bundesagentur für Arbeit.

Grundsätzliche Hinweise

  • Um einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au-pair zu erhalten, müssen Sie sich auf der Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und als Aufenthaltszweck „Au-pair“ angeben.
  • Nach Mitteilung des Termins erfolgt die Vorsprache zur Einreichung des Antrags in der Visastelle der Deutschen Botschaft Nairobi Riverside Drive 113 Nairobi
  • Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
  • Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
  • Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern
  • Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. ein bis zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea oder den Seychellen wohnt, muss zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
  2. 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 53 AufenthG

    Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de

  3. 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
  4. Unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  5. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
  6. Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache

    Das Schreiben sollte darüber Auskunft geben, warum Sie eine Beschäftigung als Au-pair anstreben. Bitte stellen Sie die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen, den erwarteten beruflichen und persönlichen Nutzen sowie Ihre Zukunftspläne dar

  7. Au-pair-Vertrag nach dem von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Muster
  8. Au-pair Fragebogen, der von der Gastfamilie ausgefüllt sein muss
  9. Aktuelle Meldebescheinigung der Gastfamilie in Deutschland

    In der Meldebescheinigungen müssen alle Personen inklusive der im Haushalt lebenden Kinder mit Geburtsdatum aufgelistet sein

  10. Qualifikationsnachweise

    Sekundarschulabschluss (in Kenia: KCSE), falls vorhanden Berufsschul- und/oder Hochschulabschluss einschließlich der Transcript of Records

  11. Nachweise über bisherige Berufserfahrung

    Bitte legen Sie Referenzschreiben Ihrer ehemaligen Arbeitgeber oder andere Unterlagen zum Nachweis Ihrer bisherigen Beschäftigungen (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise etc.) vor.

  12. Nachweise über Ihre Bereitschaft zur Rückkehr in Ihr Wohnsitzland

    Zum Beispiel eine Bescheinigung Ihres derzeitigen Arbeitgebers oder Ihrer Hochschule darüber, dass Sie Ihre Beschäftigung/Ihr Studium nach Beendigung des Au-pair-Aufenthalts wiederaufnehmen können

  13. Nachweis über Deutschkenntnisse, mindestens auf A1-Sprachniveau

    Als Nachweis ist ein anerkanntes Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters vorzulegen. In Kenia stellen zum jetzigen Zeitpunkt das Goethe-Institut und das ÖSD anerkannte Sprachzertifikate aus.

    Es werden nur Zertifikate akzeptiert, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. Das Ablegen verschiedener Prüfteilte bei unterschiedlichen ALTE zertifizierten Anbietern ist ausreichend.

  14. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, gültig die gesamte Dauer des Au-pair-Aufenthalts im Bundesgebiet
  15. Visumgebühr in Höhe von 75 Euro (zahlbar in Kenia-Schilling gemäß dem am Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Wechselkurs der Botschaft)

Haftungsausschluss:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

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