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Visum für sonstige Beschäftigungszwecke

23.07.2025 - Artikel

Allgemeine Informationen

Die Erteilung eines Visums für eine Beschäftigungskategorie, die nicht anderweitig auf der Webseite der Botschaft Nairobi aufgelistet ist, ist nur dann möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit einer Vorschrift der Beschäftigungsverordnung (BeschV) erfüllt sind.

Grundsätzliche Hinweise

  • Um einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer sonstigen Beschäftigung bei der Botschaft Nairobi zu erhalten, müssen Sie sich auf der Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und als Aufenthaltszweck „sonstige Beschäftigung“ angeben.
  • Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen. Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
  • Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern
  • Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. zwei Monate, in Einzelfällen auch länger. Wird eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG vorgelegt, dann ist mit einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen zu rechnen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea oder den Seychellen wohnt, muss zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
  2. 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 53 AufenthG

    Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de

  3. 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
  4. Unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  5. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
  6. Vom Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  7. Von Ihnen und dem Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag
  8. Qualifikationsnachweise

    Sekundarschulabschluss (in Kenia: KCSE), falls vorhanden Berufsschul- und/oder Hochschulabschluss

  9. Nachweise über bisherige Berufserfahrung

    Bitte legen Sie Referenzschreiben Ihrer ehemaligen Arbeitgeber oder andere Unterlagen zum Nachweis Ihrer bisherigen Beschäftigungen (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise etc.) vor.

  10. Falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis (zum Beispiel für medizinische Berufe)
    Näheres zum Thema Anerkennung unter: Link zur www.anerkennung-in-deutschland.de
  11. Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig für drei Monate ab Einreise in das Bundesgebiet
  12. Falls zutreffend: Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG oder Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
  13. Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling.

Haftungsausschluss:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

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