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Visum zur Ausbildungsplatzsuche

12.12.2024 - Artikel

Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Allgemeine Informationen

Wenn Sie unter 35 Jahre alt sind, über nachgewiesene Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 und über einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder über einen Schulabschluss verfügen, der zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde, dann können Sie ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche gemäß § 17 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen. Sie können sich mit diesem Visum bis zu neun Monate in Deutschland aufhalten, wenn Ihr Lebensunterhalt für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts gesichert ist.

Grundsätzliche Hinweise

  • Um einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Ausbildungsplatzsuche zu erhalten, müssen Sie sich auf der Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und als Aufenthaltszweck „Ausbildungsplatzsuche“ angeben.
  • Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
  • Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
  • Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern
  • Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. ein bis zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea, Sudan oder den Seychellen wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden
  1. 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG

Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de

  1. 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
  1. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  1. Motivationsschreiben in deutscher Sprache

Es soll nachvollziehbar sein, für welche Ausbildungsstellen Sie sich in Deutschland interessieren, in welchen Regionen in Deutschland Sie sich bewerben und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft)

  1. Nachweis über Deutschkenntnisse, mindestens auf B1-Sprachniveau

Als Nachweis ist ein anerkanntes Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters vorzulegen. In Kenia stellen zum jetzigen Zeitpunkt das Goethe-Institut und das ÖSD anerkannte Sprachzertifikate aus.

Es werden nur Zertifikate akzeptiert, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. Das Ablegen verschiedener Prüfteilte bei unterschiedlichen ALTE zertifizierten Anbietern ist ausreichend.

  1. Nachweise zu Schulabschluss und ggf. bereits erfolgter Ausbildung oder Studium
  1. Nachweis über ausreichende Lebensunterhaltssicherung in Höhe von 1091 Euro netto pro Monat für die gesamte Dauer des Aufenthaltes

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1091 netto Euro pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Mindestgültigkeitsdauer des Visums zur Ausbildungsplatzsuche von 91 Tagen einer Summe von 3309 Euro und der Maximalgültigkeitsdauer von neun Monaten einer Summe von 9819 Euro entspricht.

Der Finanzierungsnachweis kann wie folgt geführt werden:

  • Nachweis eines Guthabens auf einem deutschen Sperrkonto mit einem monatlichen Verfügungsbetrag von 1.091 Euro für die geplante Aufenthaltsdauer. Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend. Anbieter von Sperrkonten können Sie durch Internetrecherche finden.
  • Nebenbeschäftigung: Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen. Sie dürfen eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche ausüben.
  • Förmliche Verpflichtungserklärung gemäß den §§ 66 – 68 AufenthG, Bonität nachgewiesen, nicht älter als 6 Monate
  1. Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts zur Ausbildungsplatzsuche ab Einreise in das Bundesgebiet
  1. Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling.

Haftungsausschluss:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

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