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Visum zum Ehegattennachzug

20.08.2024 - Artikel

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zu einem Langzeitaufenthalt in Deutschland, die diese Hinweise ergänzen.

Um einen Termin zur Beantragung des Visums zu erhalten, müssen Sie sich auf der Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und (abhängig von der Staatsangehörigkeit der Person, die das Visum zum Familiennachzug beantragt) einen der folgenden Aufenthaltszwecke angeben:

  • Familiennachzug von burundischen Staatsangehörigen
  • Familiennachzug von eritreischen Staatsangehörigen
  • Familiennachzug von kenianischen Staatsangehörigen
  • Familiennachzug von somalischen Staatsangehörigen
  • Familiennachzug von sonstigen Staatsangehörigen

Die Annahme der Anträge von kenianischen und sonstigen Staatsangehörigen erfolgt in der Visastelle der Deutschen Botschaft in Nairobi.

113, Riverside Drive

P.O. Box 30180

Fax: +254 (0)20 4262 129

Mail: konsulat@nair.diplo.de

Die Annahme der Anträge von burundischen, eritreischen und somalischen Staatsangehörigen erfolgt durch die International Organization for Migration – UN Migration.

Sri Aurobindo Avenue, Off Mzima Spring Road

Lavington, Nairobi, Kenya

Email: info.fap.ke@iom.int

Call centre: +254 709 575 000

Diese und alle andere Merkblätter der Botschaft und Antragsformulare sind kostenfrei.

Alle Antragsunterlagen sind, sofern nicht anders angegeben, im Original mit 1 Satz Kopien einzureichen.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern

Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.

Erforderliche Unterlagen:

Soweit nicht anders angegeben, sind immer Originale mit 1 Kopie vorzulegen

Lfd. Nr.
Dokument
Hinweise
Vorliegend bei Antragstellung?
1.Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite
Der Pass muss mindestens 3 Monate länger gültig sein als die Gültigkeitsdauer des Visums. Sind Sie Ausländer:in, der/die in Kenia, Burundi oder Eritrea wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
2.1 Antragsformular
Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie hier.
3.1 Passfoto
Das Foto muss aktuell und biometrisch sein.
4.1 Kopie des Reisepasses des/der Ehepartner:in

Ist der/die Ehepartner:in nicht deutsche/r Staatsangehörige/r: 1 Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels für Deutschland.

Ist der/die Ehepartner:in deutsche/r Staatsangehörige/r:, kann auch 1 Kopie des Personalausweises vorgelegt werden.

5.Deutsche oder ausländische Heiratsurkunde

Hochzeit in Kenia: Certificate of Marriage und Certified Copy of Entry of Marriage;

Hochzeit in Eritrea: Heiratsurkunde und Eintrag in das Heiratsregister;

Hochzeit in Burundi: Heiratsurkunde und Eintrag in das Heiratsregister;

Hochzeit in anderen Staaten: Heiratsurkunde mit Apostille oder Legalisation und evtl. Übersetzung.

Bei Vorehen: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde für frühere Ehepartner:innen.

6.Geburtsurkunde des/der Antragstellenden
7.Meldebescheinigung des/der Ehepartner:in in Deutschland
Darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Ist noch kein Wohnort in Deutschland vorhanden: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder ähnliches mit der zukünftigen Wohnadresse.
8.Nachweis über Deutschkenntnisse auf Level A1 des europäischen Referenzrahmens.Der Nachweis muss durch ein ALTE-zertifiziertes Sprachzertifikat erfolgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Deutschkenntnisse“.
9.Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Krankenversicherung“.
10.Visumgebühr
in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling in bar oder per Kreditkarte. Der Nachzug zu deutschen, EU- und EWR-Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland ist gebührenfrei.
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