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Visum für Bedienungs- und Servicepersonal auf Personenfahrgastschiffen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie im grenzüberschreitenden Verkehr als Bedienungs- und Servicepersonal auf einem Personenfahrgastschiff (z.B. einem Flusskreuzfahrtschiff) beschäftigt werden sollen, dann können Sie ein nationales Visum beantragen, sofern Sie
- sich überwiegend in Deutschland, also auf deutschen Flussabschnitten, aufhalten und
- einen Aufenthalt von mindestens 91 Tagen anstreben.
Grundsätzliche Hinweise
- Visumanträge zum Zwecke der Beschäftigung als Bedienungs- und Servicepersonal auf einem Personenfahrgastschiff im grenzüberschreitenden Verkehr müssen bei dem externen Dienstleister TLScontact abgeben werden. Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von TLScontact sowie zur Terminvergabe finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Website von TLScontact
- Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
- Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
- Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern
- Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. ein bis zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea oder den Seychellen wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 53 AufenthG
Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de
- 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
- Unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Vom Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Ausgefüllter Fragebogen
Einladungs-/Garantieschreiben des Arbeitgebers
In diesem Schreiben müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Name des Schiffes, auf dem Sie arbeiten werden
-Einstiegshafen in Deutschland
-Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie während des Visumverfahrens und vor Ankunft in Deutschland nicht auf einem anderen Schiff eingeplant werden
-Gegebenenfalls die unter Nr. 11 genannten Angaben
- Schiffsregister
- Schiffsroutenplan
Von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag, der folgende Angaben enthalten muss:
- Verpflichtung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland
- Länder, in denen die Tätigkeit auf dem Schiff erfolgen soll
- Arbeitsstunden
- Ruhe- und Urlaubszeiten
- Name des Schiffes
Sollten die oben genannten Punkte nicht in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden können, dann kann der Arbeitgeber auch ein separates Bestätigungsschreiben (siehe Nr. 8) mit den geforderten Angaben ausstellen.
Qualifikationsnachweise
- Sekundarschulabschluss (in Kenia: KCSE)
-Falls vorhanden: Berufsschul- und/oder Hochschulabschluss (einschl. des Transcript of records)
-Falls vorhanden: sonstige Qualifizierungsnachweise
Nachweise über Berufserfahrung auf (Fluss)Kreuzfahrtschiffen oder im Hotel-/Gastronomiebereich
Bitte legen Sie Referenzschreiben Ihrer ehemaligen Arbeitgeber oder Ähnliches (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise etc.) vor.
Sofern Sie einschlägige Berufserfahrung außerhalb Ihres Wohnsitz- oder Heimatlandes gesammelt haben, dann legen Sie bitte auch Kopien Ihrer Visa/Aufenthaltstitel sowie der Seiten Ihres Reisepasses mit den entsprechenden Ein- und Ausreisestempeln vor
Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig ab Einreise nach Deutschland und für die gesamte Dauer der Beschäftigung auf dem Personenfahrgastschiff
Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.
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