Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum zu Studienzwecken

Study in Germany, © colourbox.de
Allgemeine Informationen
Die folgenden Hinweise gelten für Personen, die sich in Deutschland zum Zwecke der Studienbewerbung (also zum Beispiel zur Teilnahme an einem Aufnahmetest zum Studienkolleg), der Studienvorbereitung (also der Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs oder dem Besuch eines Studienkollegs) oder des Studiums an einer Hochschule (Bachelor-, Master- oder Doktorandenstudium) aufhalten wollen. Die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Studienvorbereitung und des Studiums richtet sich nach den in § 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Voraussetzungen; die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Studienbewerbung richtet sich nach den in § 17 Abs. 2 AufenthG genannten Voraussetzungen.
Online-Antrag und Terminbuchung über das Auslandsportal
Das Visum zu Studienzwecken können Sie online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragen. Nachdem Sie den Antrag und die Dokumente hochgeladen haben, werden Ihre Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit Ihnen geklärt. Wenn alle Unterlagen online geprüft wurden, erhalten Sie über das Auslandsportal einen Einladungslink zur Terminbuchung.
Beim anschließenden Termin bei dem externen Dienstleister TLScontact müssen nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst, die Gebühr bezahlt und die über das Auslandsportal angeforderten Originaldokumente vorgelegt werden.
Grundsätzliche Hinweise
- Visumanträge zu Studienzwecken müssen bei dem externen Dienstleister TLScontact abgeben werden. Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von TLScontact sowie zur Terminvergabe finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Website von TLScontact.
- Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen,wenn Sie Ihren Antrag in Papierform und nicht online einreichen wollen. In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge sortieren.
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
- Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.
- Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagenverzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. ein bis zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea, Sudan oder den Seychellen wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
- 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de
- 2 aktuelle, identische und biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
- Spezifische Unterlagen für die direkte Studienaufnahme, Studienvorbereitung oder Studienbewerbung
- Direkte Studienaufnahme: Unbedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule. Aus dem Zulassungsbescheid muss sich ergeben, in welcher Sprache das Studium erfolgen wird
- Studienvorbereitung: Bedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule UND/ODER unbedingter Zulassungsbescheid eines deutschen Studienkollegs UND/ODER Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs
- Studienbewerbung: Studienplatzvormerkung einer Hochschule ODER Bewerberbestätigung ODER „Endgültige Mitteilung“ von uni-assist ODER Einladung zur Teilnahme am Aufnahmetest zum Studienkolleg
Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts durch eine dieser Varianten:
Sperrkonto für das erste Jahr des Aufenthalts: Bescheinigung einer Bank in Deutschland über eine Einlage von 11.904,-- Euro für ein Jahr – entspricht 992,-- Euro pro Monat. Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.
Anbieter von Sperrkonten können Sie durch Internetrecherche finden.
ODER
Verpflichtungserklärung gem. den §§ 66 bis 68 AufenthG eines in Deutschland lebenden Verpflichtungsgebers mit der Bonität „nachgewiesen“ für den gesamten Aufenthalt (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate)
ODER
- Stipendienzusage, mit Angabe der Dauer und der Höhe der monatlichen Zahlung (Mindesthöhe: 11.904,-- Euro für ein Jahr – entspricht 992,-- Euro pro Monat). Ist das Stipendium geringer als 992,-- Euro monatlich, dann muss der Fehlbetrag durch ein Sperrkonto ausgeglichen werden
Erhebt die Hochschule in Deutschland Studiengebühren, dann muss ein Nachweis über die Bezahlung der Studiengebühren für das erste Studienjahr erbracht werden oder das Sperrkonto um den Betrag der Studiengebühren erhöht werden.
Studien-, Ausbildungs- oder Schulabschlüsse, das Transkript of records sowie Bestätigungen der Universität, wenn ein Studium angefangen, aber nicht abgeschlossen wurde. Die Vorlage des Abschlusses der Grundschule ist nicht nötig. Die genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Sonderfall eritreische Studierende: auf Ihrem eritreischen Hochschulzeugnis muss sich eine Bestätigung des eritreischen „Higher Board of Education“ sowie ein Beglaubigungsvermerk des eritreischen Außenministeriums befinden
- Abhängig von der Studiensprache Nachweis über Deutsch- oder Englischkenntnisse (in der Regel auf B2-Niveau) durch Vorlage eines anerkannten Sprachzertifikats (in Kenia: Goethe-Institut, ÖSD, IELTS oder TOEFL) – es sei denn, die deutsche Hochschule hat die Sprachkenntnisse schon im Zulassungsverfahren geprüft (dies muss sich explizit aus dem Zulassungsbescheid ergeben). Wenn Sie bereits in Kenia (auf Englisch) studiert haben, dann ist die Vorlage eines Sprachnachweises für Englisch bei der Hochschule und damit auch bei der Botschaft in der Regel nicht erforderlich (auch dies muss sich explizit aus dem Zulassungsbescheid ergeben)
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf bis zum Zeitpunkt der Antragstellung in deutscher oder englischer Sprache
- Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache, in welchem detailliert der Grund für das beabsichtigte Studium, die Wahl der Universität und die Auswirkungen auf die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden
- Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig für drei Monate ab Einreise in das Bundesgebiet
- Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.