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Visum zum Ehegattennachzug

20.08.2024 - Artikel

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zu einem Langzeitaufenthalt in Deutschland, die diese Hinweise ergänzen.

Um einen Termin zur Beantragung des Visums zu erhalten, müssen Sie sich auf der

Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und als Aufenthaltszweck „Familiennachzug“ angeben.

Die Antragsannahme erfolgt in der

Visastelle der Deutschen Botschaft in Nairobi

113, Riverside Drive

P.O. Box 30180

Fax: +254 (0)20 4262 129

Mail: visainfo@nair.diplo.de

Diese und alle andere Merkblätter der Botschaft und Antragsformulare sind kostenfrei.

Alle Antragsunterlagen sind, sofern nicht anders angegeben, im Original mit 2 Kopien einzureichen, so dass zwei Sätze identischer Antragsunterlagen vorliegen.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern

Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.


Erforderliche Unterlagen:

Soweit nicht anders angegeben, sind immer Originale mit 2 Kopien vorzulegen

Lfd. Nr.
Dokument
Hinweise
Vorliegend bei Antragstellung?
1.Reisepass mit 2 Kopien der Lichtbildseite
Der Pass muss mindestens 3 Monate länger gültig sein als die Gültigkeitsdauer des Visums. Sind Sie Ausländer:in, der/die in Kenia, Burundi oder Eritrea wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.

2.2 Antragsformulare
Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie hier.

3.2 Passfotos
Die Fotos müssen aktuell, biometrisch und identisch sein.

4.2 Kopien des Reisepasses des/der Ehepartner:in

Ist der/die Ehepartner:in nicht deutsche/r Staatsangehörige/r: 2 Kopien des aktuellen Aufenthaltstitels für Deutschland.

Ist der/die Ehepartner:in deutsche/r Staatsangehörige/r:, können auch 2 Kopien des Personalausweises vorgelegt werden.

5.Deutsche oder ausländische Heiratsurkunde

Hochzeit in Kenia: Certificate of Marriage und Certified Copy of Entry of Marriage;

Hochzeit in Eritrea: Heiratsurkunde und Eintrag in das Heiratsregister;

Hochzeit in Burundi: Heiratsurkunde und Eintrag in das Heiratsregister;

Hochzeit in anderen Staaten: Heiratsurkunde mit Apostille oder Legalisation und evtl. Übersetzung.

Bei Vorehen: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde für frühere Ehepartner:innen.

6.Geburtsurkunde des/der Antragstellenden


7.Meldebescheinigung des/der Ehepartner:in in Deutschland
Darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Ist noch kein Wohnort in Deutschland vorhanden: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder ähnliches mit der zukünftigen Wohnadresse.

8.Nachweis über Deutschkenntnisse auf Level A1 des europäischen Referenzrahmens.Der Nachweis muss durch ein ALTE-zertifiziertes Sprachzertifikat erfolgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Deutschkenntnisse“.

9.Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Krankenversicherung“.

10.Visumgebühr
in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling in bar oder per Kreditkarte.

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