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Visum zum Nachzug zum deutschen minderjährigen und ledigen Kind
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Informationen zu einem Langzeitaufenthalt in Deutschland, die diese Hinweise ergänzen.
Um einen Termin zur Beantragung des Visums zu erhalten, müssen Sie sich auf der
Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und als Aufenthaltszweck „Familiennachzug“ angeben.
Die Antragsannahme erfolgt in der
Visastelle der Deutschen Botschaft in Nairobi
113, Riverside Drive
P.O. Box 30180
Fax: +254 (0)20 4262 129
Mail: visainfo@nair.diplo.de
Diese und alle anderen Merkblätter der Botschaft und Antragsformulare sind kostenfrei.
Alle Antragsunterlagen sind, sofern nicht anders angegeben, im Original mit 2 Kopien einzureichen, so dass zwei Sätze identischer Antragsunterlagen vorliegen.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
Wichtig: Weitere Unterlagen können im Verfahren nachgefordert werden, insbesondere kann auch eine kostenpflichtige Überprüfung der Urkunden erforderlich werden. Die Botschaft muss vor Entscheidung über den Antrag zwingend die Stellungnahme der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einholen. Mit Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Monaten, im Einzelfall auch deutlich länger, muss daher gerechnet werden. Eine Rückerstattung der Gebühren im Ablehnungsfall ist ausgeschlossen.
Die Aufstellung der erforderlichen Unterlagen folgt unten.
Lfd. Nr. | Dokument | Hinweise | Vorliegend bei Antragstellung? |
1. | Reisepass mit 2 Kopien der Lichtbildseite | Der Pass muss mindestens 3 Monate länger gültig sein als die Gültigkeitsdauer des Visums. Sind Sie Ausländer:in, der/die in Kenia, Burundi oder Eritrea wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden. | |
2. | 2 Antragsformulare | Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie hier. | |
3. | 2 Passfotos | Die Fotos müssen aktuell, biometrisch und identisch sein. | |
4. | Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes | Kopien der Biodatenseite des deutschen Reisepasses | |
5. | Heiratsurkunde der Eltern oder Scheidungsurteil der Ehe der Eltern | Für den Fall, dass ein außerhalb einer Ehe geborenes Kind zu seinem Vater nachzieht: Nachweis einer rechtswirksamen Vaterschaftsanerkennung. | |
6. | Sorgerechtsnachweise | Dies wird in der Regel durch die Geburtsurkunde nachgewiesen. Im Einzelfall werden Sie auf zu erbringende Nachweise im Rahmen des Visumverfahrens hingewiesen. | |
7. | Geburtsurkunde des/der Antragstellenden | ||
8. | Meldebescheinigung des Elternteils in Deutschland | Darf bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. Ist noch kein Wohnort in Deutschland vorhanden: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder ähnliches mit der zukünftigen Wohnadresse. | |
9. | Nachweis über Krankenversicherungsschutz | Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt „Krankenversicherung“. | |
10. | Visumgebühr | in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling in bar oder per Kreditkarte. |
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.