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Visum für Binnenschifffahrt
Allgemeine Informationen
Sie können ein nationales Visum für eine Beschäftigung auf einem Binnenschiff beantragen, wenn Sie
- sich überwiegend in Deutschland, also auf deutschen Flussabschnitten, aufhalten und
- einen Aufenthalt von mindestens 91 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (oder von mindestens 181 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 360 Tagen) anstreben.
Sollten Sie als technische Personal auf Binnenschiffen oder im grenzüberschreitenden Verkehr als das für die Gästebetreuung erforderliche Bedienungs- und Servicepersonal auf Personenfahrgastschiffen tätig werden wollen, dann ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigungsaufnahme erforderlich.
Grundsätzliche Hinweise
Um einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Beschäftigung auf einem Binnenschiff zu erhalten, müssen Sie sich auf der Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi registrieren und als Aufenthaltszweck „sonstige Beschäftigung“ angeben.
Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern
Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. ein bis zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea, Sudan oder den Seychellen wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
- 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular - Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de
- 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
- Unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
- Vom Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Fragebogen für Binnenschifffahrtspersonal
- Einladungsschreiben des Arbeitgebers - In diesem Schreiben muss der Arbeitgeber den Namen des Schiffes angeben, auf dem Sie arbeiten werden, und bestätigen, dass Sie während des Visumverfahrens und vor Ankunft in Deutschland nicht auf einem anderen Schiff eingeplant werden
- Verpflichtungserklärung des Schiffsagenten nach den §§ 66 – 68 AufenthG - Der Schiffsagent muss sich verpflichten, für alle aufgrund Ihres Aufenthaltes in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen. Die Verpflichtungserklärung muss sich auf die gesamte Beschäftigungsdauer erstrecken.
- Schiffsregister
- Von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag, der folgende Angaben enthalten muss:
- Verpflichtung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland
- Länder, in denen die Tätigkeit auf dem Schiff erfolgen soll
- Arbeitsstunden
- Ruhe- und Urlaubszeiten
- Name des Schiffes
- Schiffsroute
- Sollten die oben genannten Punkte nicht in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden können, dann kann der Arbeitgeber auch ein separates Bestätigungsschreiben mit den geforderten Angaben ausstellen.
- Qualifikationsnachweise - Sekundärschulabschluss, ggf. Berufsschul- oder Hochschulabschluss
- Nachweise über Berufserfahrung auf Flusskreuzfahrtschiffen oder im Hotel-/GastronomiebereichBitte legen Sie Referenzschreiben Ihrer ehemaligen Arbeitgeber oder Ähnliches (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise etc.) vor.
- Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig ab Einreise nach Deutschland und für die gesamte Dauer der Beschäftigung auf dem Binnenschiff
- Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.