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Visum zur Ausbildung

Ausbildung, Schriftzug auf einem Wegweiser vor grünen Bäumen und blauem Himmel. FOTOMONTAGE

Ausbildung, Schriftzug auf einem Wegweiser vor grünen Bäumen und blauem Himmel. FOTOMONTAGE, © CHROMORANGE

08.04.2024 - Artikel

Die folgenden Hinweise gelten für Personen, die sich in Deutschland zum Zwecke der Ausbildung einschließlich ausbildungsvorbereitender Sprachkurse gemäß § 16a AufenthG aufhalten wollen.

Ab dem 03.06.2024 können Sie Visumanträge zu Ausbildungszwecken nur noch bei dem externen Dienstleister TLScontact abgeben. Eine Registrierung auf der Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi ist nicht mehr möglich. Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von TLScontact sowie zur Terminvergabe finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Website von TLScontact.

Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 2 Kopien einzureichen, so dass zwei Sätze identischer Antragsunterlagen vorliegen.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern

Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.


Erforderliche Unterlagen

  1. Reisepass mit 2 Kopien der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi oder Eritrea wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
  2. 2 vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de
  3. 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
  4. ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  5. Motivationsschreiben. Das Schreiben sollte darüber Auskunft geben, warum Sie eine Ausbildung in dem von Ihnen angegebenen Beruf absolvieren möchten. Bitte geben Sie hierbei auch an, wie die Ausbildung in Ihre bisherige Ausbildungs- und Berufsbiografie passt.
  6. Nachweise zu Schulabschluss und ggf. bereits erfolgter Ausbildung oder Studium
  7. Vorlage eines Ausbildungsvertrages (zwingend im Original mit leserlichem Stempelabdruck) mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb, unterschrieben von allen Parteien inklusive Ausbildungsplan
  8. Nachweis über ausreichende Lebensunterhaltssicherung:

    Zur Prüfung der ausreichenden Lebensunterhaltssicherung während der Berufsausbildung zieht die Visastelle einen bundeseinheitlichen Orientierungsbetrag heran. Der Orientierungsbetrag ist mit 802,- EUR netto / 964,- EUR brutto pro Monat festgelegt.

    Als Nachweis im Visumverfahren wird zunächst die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung laut Ausbildungsvertrag herangezogen.

    Wird nachgewiesen, dass Logis oder Kranken- und Pflegeversicherungsschutz vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden, können die entsprechenden Teilbeträge (für Unterkunft 360,- EUR, für KV+PV 122,- EUR) des BAföG-Satzes in Abzug gebracht werden. Soweit Kost von Dritten übernommen wird, können pauschal 150 EUR abgezogen werden. Darüber hinaus sind eventuelle Fehlbeträge durch Eigenmittel zum Beispiel auf einem Sperrkonto oder im Einzelfall durch eine Verpflichtungserklärung auszugleichen.

  9. Nachweis über Deutschkenntnisse, mindestens auf B1-Sprachniveau (bzw. bei Sprachkurs in Deutschland vor der Berufsausbildung in der Regel mindestens A2-Sprachniveau; siehe 11.) Als Nachweis ist ein anerkanntes Zertifikat eines nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Prüfungsanbieters vorzulegen. In Kenia stellen zum jetzigen Zeitpunkt das Goethe-Institut und das ÖSD anerkannte Sprachzertifikate aus. Der vorgelegte Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sein. Das Ablegen verschiedener Prüfteilte bei unterschiedlichen ALTE zertifizierten Anbietern ist ausreichend.
  10. Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig bis zum Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung. Bei einem vorherigen Sprachkurs (siehe 11.) sollte die Dauer den gesamten Zeitraum des Sprachkurses abdecken.
  11. Sonderfall: vorheriger Sprachkurs:

    Bitte beachten Sie, dass auch bei einem der Ausbildung vorgelagerten Sprachkurs in Deutschland bereits bei Visabeantragung in der Regel Sprachkenntnisse mindestens auf A2-Niveau nachgewiesen werden müssen.

    Folgende Nachweise sind dazu vorzulegen:

    Angaben zum geplanten Sprachkurs: Zeitraum, Anzahl der Sprachstunden und ggfs. Lehrinhalten, Kosten des Lehrgangs, Ort des Unterrichts

    Nachweis über die Entrichtung der Kursgebühr.

    Für die Zeit während des Sprachkurses ist die Sicherung des Lebensunterhalts mit einem Betrag von mindestens 903,- EUR netto pro Monat (sofern keine Nebentätigkeit ausgeführt wird), bzw. 802,- EUR netto pro Monat (bei geringfügiger Beschäftigung von 10h/Woche) nachzuweisen.

  12. (Optional) Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Ausländerbehörde (bzw. beim beschleunigten Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG. Ist darauf eine AZR-Nummer angegeben, braucht die Vorabzustimmung nur in Kopie vorgelegt werden.)

  13. Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling

Haftungsausschluss:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.

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