Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zu Studienzwecken

Study in Germany

Study in Germany, © colourbox.de

08.04.2024 - Artikel

Die folgenden Hinweise gelten für Personen, die sich in Deutschland zum Zwecke der Studienbewerbung (also zum Beispiel zur Teilnahme an einem Aufnahmetest zum Studienkolleg), der Studienvorbereitung (also der Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs oder dem Besuch eines Studienkollegs) oder des Studiums an einer Hochschule (Bachelor-, Master- oder Doktorandenstudium) aufhalten wollen.

Ab dem 03.06.2024 können Sie Visumanträge zu Studienzwecken nur noch bei dem externen Dienstleister TLScontact abgeben. Eine Registrierung auf der Termin-Warteliste der Botschaft Nairobi ist nicht mehr möglich. Informationen zu den angebotenen Serviceleistungen von TLScontact sowie zur Terminvergabe finden Sie in deutscher und englischer Sprache auf der Website von TLScontact.

Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 2 Kopien einzureichen, so dass zwei Sätze identischer Antragsunterlagen vorliegen.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.

Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern

Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Reisepass mit 2 Kopien der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi oder Eritrea wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
  2. 2 vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare. Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de
  3. 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund.
  4. Spezifische Unterlagen für die direkte Studienaufnahme, Studienvorbereitung oder Studienbewerbun
    • Direkte Studienaufnahme: Unbedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule. Aus dem Zulassungsbescheid muss sich ergeben, in welcher Sprache das Studium erfolgen wird.
    • Studienvorbereitung: Bedingter Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule UND/ODER unbedingter Zulassungsbescheid eines deutschen Studienkollegs UND/ODER Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs.
    • Studienbewerbung: Studienplatzvormerkung einer Hochschule ODER Bewerberbestätigung ODER „Endgültige Mitteilung“ von uni-assist ODER Einladung zur Teilnahme am Aufnahmetest zum Studienkolleg.
  5. Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts durch eine dieser Varianten:
    • Sperrkonto für das erste Jahr des Aufenthalts: Bescheinigung einer Bank in Deutschland über eine Einlage von 11.208,-- Euro für ein Jahr – entspricht 934,-- Euro pro Monat ODER
    • Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG eines in Deutschland lebenden Verpflichtungsgebers mit der Bonität „nachgewiesen“ für den gesamten Aufenthalt (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate) ODER
    • Stipendienzusage, mit Angabe der Dauer und der Höhe der monatlichen Zahlung (Mindesthöhe: 11.208,-- Euro für ein Jahr – entspricht 934,-- Euro pro Monat). Ist das Stipendium geringer als 934,-- Euro monatlich, dann muss der Fehlbetrag durch ein Sperrkonto ausgeglichen werden.
    • Erhebt die Hochschule in Deutschland Studiengebühren, dann muss ein Nachweis über die Bezahlung der Studiengebühren für das erste Studienjahr erbracht werden oder das Sperrkonto um den Betrag der Studiengebühren erhöht werden.
    • Anbieter von Sperrkonten können Sie durch Internetrecherche finden.

  6. Studien-, Ausbildungs- oder Schulabschlüsse, das Transkript of records sowie Bestätigungen der Universität, wenn ein Studium angefangen, aber nicht abgeschlossen wurde. Die Vorlage des Abschlusses der Grundschule ist nicht nötig. Die genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
  7. Abhängig von der Studiensprache Nachweis über Deutsch- oder Englischkenntnisse (in der Regel auf B2-Niveau) durch Vorlage eines anerkannten Sprachzertifikats (in Kenia: Goethe-Institut, ÖSD, IELTS oder TOEFL) – es sei denn, die deutsche Hochschule hat die Sprachkenntnisse schon im Zulassungsverfahren geprüft (dies muss sich explizit aus dem Zulassungsbescheid ergeben). Wenn Sie bereits in Kenia (auf Englisch) studiert haben, dann ist die Vorlage eines Sprachnachweises für Englisch bei der Hochschule und damit auch bei der Botschaft in der Regel nicht erforderlich (auch dies muss sich explizit aus dem Zulassungsbescheid ergeben)
  8. Lückenloser tabellarischer Lebenslauf bis zum Zeitpunkt der Antragstellung in deutscher oder englischer Sprache.
  9. Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache, in welchem detailliert der Grund für das beabsichtigte Studium, die Wahl der Universität und die Auswirkungen auf die spätere berufliche Zukunft dargestellt werden.
  10. Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig bis zum Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung.
  11. Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Kenia-Schilling.

Haftungsausschluss:

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.



nach oben